Umgang mit Problemen bei neu ausgegebenen eGKen der KKH

Gegenwärtig kommt es in den Zahnarztpraxen zu Problemen bei der Verarbeitung neu ausgegebener eGK-G2-Karten der KKH.

Hintergrund:

Die gematik hat zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die Personalisierungsvalidierung für neu auszugebene eGKen geändert. Bisher wurde auf dem Chip der eGK im Feld „Abrechnender Kostenträger“ ein regionalisiertes Abrechnungs-IK (Institutionskennzeichen = Kassennummer) bei den Ersatzkassen eingetragen. Die Personalisierungsvalidierung wurde nun dahingehend geändert, dass nicht mehr das regionalisierte Abrechnungs-IK, sondern das General-IK der Kasse in das o. g. Feld eingetragen wird. Da die Software-Module der KZBV ein General-IK jedoch nicht als gültigen Wert des Feldes anerkennen, führt die Verarbeitung eines solchen im PVS der Zahnarztpraxis zu einer Fehlermeldung.

Die KZBV befindet sich momentan im Abstimmungsprozess mit den Beteiligten, wie das weitere, dann fehlerfreie Vorgehen zu gestalten ist.

Möglichkeiten:

Sollte ein Versicherter der KKH mit einer neu ausgegebenen eGK bei Ihnen in der Praxis erscheinen und das Einlesen der Karte führt zu einer Fehlermeldung, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie können, wenn Ihr PVS das ermöglicht, die momentane, im BKV enthaltene BKV-Kassennummer der KKH dem Patienten zuordnen. Für Patienten aus Sachsen-Anhalt wäre das die BKV-Nr. 254097550000.
  • Sollte die eGK gar nicht einlesbar sein, dann nehmen Sie den Patienten aus Sachsen-Anhalt manuell (Ersatzverfahren) ins PVS mit der Kassennummer 0975500 auf.

Bei Fragen zur Aufnahme und richtigen Zuordnung können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren.

Ansprechpartner bei der KZV:

Sie erreichen uns unter der BKV Hotline   0391/6293-112

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