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Elektronische Patientenakte, elektronische Gesundheitsakte – Was steckt dahinter?

Die Begriffe Gesundheitsakte und Patientenakte werden oft synonym verwendet, obwohl sehr unterschiedliche Konzepte damit verbunden sind.

Elektronische Gesundheitsakte (eGA)

Folgt man dem Sozialgesetzbuch, dann ist die Gesundheitsakte ein von der Krankenkasse individuell gestaltbares Instrument für das persönliche Gesundheitsmanagement der Versicherten. Patientenakten sind dagegen einheitlich strukturierte medizinische Archive zur effizienten Behandlung von Patienten, die auch ein strenges Zulassungsverfahren durch die gematik durchlaufen müssen.

Während die Patientenakte von einem Arzt geführt wird und der Bürger nicht allein darauf zugreifen kann, ist bei der Gesundheitsakte der Patient alleiniger Eigentümer seiner Daten.

Die Krankenkassen konzentrieren sich derzeit auf die Ausgestaltung „eigener" Gesundheitsakten für ihre Kunden. Immer mehr Anbieter von elektronischen Gesundheitsakten bringen daher ihre Produkte auf den Markt.

Zahnärztinnen und Zahnärzte können eine elektronische Gesundheitsakte nutzen und unterstützen, wenn der Patient dies ausdrücklich wünscht. Eine Verpflichtung für den Zahnarzt, eine solche Anwendung zu unterstützen, besteht jedoch nicht.

Elektronische Patientenakte (ePA)

Elektronische Patientenakten müssen die Krankenkassen nach § 291a Abs. 3 Nr. 4 SGB V in Zukunft ihren Versicherten bereitstellen. Für diese Akten gelten besonders hohe Sicherheitsanforderungen und sie müssen von der gematik – der Betreibergesellschaft der Telematikinfrastruktur – zugelassen werden.

Auch hierfür sind mobile Lösungen denkbar, sodass Patienten nicht nur über ihre elektronische Gesundheitskarte, sondern beispielsweise auch auf dem Smartphone über ihre Daten verfügen können.

Hintergrund zur elektronischen Gesundheitsakte "Vivy"

Besondere Aufmerksamkeit in den Medien erhält aktuell die digitale Akte „Vivy“, deren Nutzung den Versicherten zahlreicher gesetzlicher und privater Krankenkassen seit einigen Wochen angeboten wird.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat daher eine Praxisinformation erstellt, welche die derzeit verfügbaren wesentlichen Informationen zu Vivy und entsprechende Tipps und Hinweise für die Praxen zum möglichen Umgang mit Vivy im Praxisalltag enthält.

Die Praxisinformation kann auf der Website der KZBV unter www.kzbv.de/telematik-und-it heruntergeladen werden.

Hintergrundinformationen zu "Vivy":

www.kzbv.de/telematik-und-it

 

 


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