Aktuelle Frage

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Gibt es neue Impulse für die Bekämpfung frühkindlicher Karies?

Ja, sowohl auf Bundesebene als auch in Sachsen-Anhalt wurden weitere Schritte unternommen, um die frühkindliche Karies weiter einzudämmen. In Sachsen-Anhalt haben die AOK und die KZV Sachsen-Anhalt einen speziellen Präventionsvertrag unterzeichnet. Die KZBV hat auf der Grundlage des Konzeptes „Frühkindliche Karies vermeiden“ zwei Anträge in den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingebracht, die vom Plenum des G-BA zur weiteren Beratung angenommen wurden.

In Sachsen-Anhalt haben die AOK Sachsen-Anhalt und die Kassenzahnärztliche Vereinigung einen Vertrag unterzeichnet, um die Früherkennung von Zahnschäden und die zahnärztliche Prävention bei Kindern zu stärken. Die Vertragspartner einigten sich auf spezielle Vorsorgemaßnahmen für Patienten zwischen 6 und 30 Monaten. Bereits im April 2014 konnte die KZV eine Vereinbarung zur Frühprävention mit der Barmer GEK abschließen. Der neue Vertrag mit der AOK Sachsen-Anhalt knüpft dort an. Nun können auch die mehr als 15.000 Kinder, die bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert sind, von zusätzlichen zahnärztlichen Vorsorgemaßnahmen profitieren. Im Zeitraum vom 6. bis 30. Lebensmonat können sie zwei Früherkennungsuntersuchungen wahrnehmen. Die vorgesehene Untersuchung entspricht inhaltlich der bereits bekannten Bema-Nr. FU (Leistung: Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 30. bis 72. Lebensmonat). Im Rahmen dieser Untersuchung werden unter anderem das Kariesrisiko bestimmt, die Eltern zu Ernährungs- und Mundhygiene beraten sowie, falls notwendig, geeignete Fluoridierungsmittel verordnet. Der Vertrag ist seit Januar 2015 in Kraft. Über die konkreten Vertragsregelungen wird die KZV in ihrem Rundbrief informieren.

Auch die KZBV hat zwei Anträge in den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingebracht, die vom Plenum des G-BA zur weiteren Beratung angenommen wurden. Ziel ist es, die frühkindliche Karies künftig flächendeckend auch im Rahmen des Leistungskataloges der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu bekämpfen. Der G-BA wird nun nach Abschluss der Beratungen formal entscheiden, ob Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen für Kinder bereits ab dem 6. Lebensmonat sowie Maßnahmen zur Schmelzhärtung ab dem 12. Lebensmonat bei Vorliegen einer Kariesläsion künftig von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden müssen. Die in den Anträgen beschriebenen Methoden werden zunächst durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bewertet. Durch den G-BA soll dann im Anschluss ein formaler Rechtsrahmen geschaffen werden, der die zahnärztliche Vorsorge für Säuglinge und Kleinkinder zu Lasten der GKV ermöglicht. Grundlage für die Anträge ist das Konzept für die zahnmedizinische Prävention bei Kleinkindern „Frühkindliche Karies vermeiden“. Das Konzept kann auf der Seite der KZBV (>Politik >Themen) abgerufen werden.

Robin Wille
KZV Sachsen-Anhalt


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