Aktuelle Frage

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Mit welchen Krankenkassen konnte die KZV bereits ergänzende Vereinbarungen zur zahnmedizinischen Frühprävention abschließen?

Die KZV Sachsen-Anhalt schloss bereits in der Vergangenheit mit der BARMER GEK und der AOK Sachsen-Anhalt Vereinbarungen über die zahnmedizinische Prävention für versicherte Kleinkinder vom 6. bis 30. Lebensmonat. Nunmehr ist auch mit der KKH und der DAK Gesundheit ein Vertrag zustande gekommen.

Die Vereinbarung mit der KKH ist nahezu inhaltsgleich mit den bereits zuvor abgeschlossenen Verträgen. Im Gegensatz zu Versicherten der AOK Sachsen-Anhalt und der BARMER GEK ist jedoch bei Versicherten der KKH die Übergabe eines Dokumentationsbogens nicht vorgesehen.

Die DAK-Gesundheit erweitert dieses Angebot. Ziel ist auch hier, die zahnmedizinische Vorsorge bei Kleinkindern zu verbessern. Hierzu sollen neben den Kindern aber auch werdende Mütter u.a. durch eine frühzeitige Aufklärung über Ursachen von Zahn- und Zahnfleischerkrankungen und zahnbezogene Ernährungshinweise vom neuen Angebot profitieren.

Die Vereinbarungen mit der KKH und der DAK-Gesundheit sind mit Wirkung ab 01.10.2015 in Kraft getreten. Weitere Informationen und Hinweise zur Abrechnung erhalten Sie im nächsten Rundbrief der KZV.

Robin Wille
KZV Sachsen-Anhalt

 


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