Aktuelle Frage

Aktuelle Frage

Was bedeutet der Kenia-Kurs für die Gesundheitspolitik in Sachsen-Anhalt?

Schwarz-Rot-Grün, eine Kenia-Koalition, wird die nächsten fünf Jahre das politische Geschehen in Sachsen-Anhalt bestimmen. Die Regierungsgeschäfte werden in acht Ministerien und der Staatskanzlei geführt. Ministerpräsident des Landes ist Dr. Reiner Haseloff (CDU).

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration, das auch das gesundheitspolitische Ressort umfasst, ist bei der SPD angesiedelt. Neue Ministerin für die siebte Legislaturperiode ist Petra Grimm-Benne (SPD). Sie löst ihren Parteikollegen Norbert Bischoff ab.

Zwei Staatssekretärinnen stehen zukünftig im Dienste des Ministeriums: Beate Bröcker (SPD) und Susi Möbbeck (SPD). Anja Naumann, die das Amt zuletzt ausgeübt hat, wurde in den Ruhestand versetzt.

Petra Grimm-Benne wurde 1962 in Wuppertal geboren. Nach Schule und Studium zog sie 1991 nach Schönebeck und arbeitete zunächst als Rechtsamtsleiterin des Landkreises Schönebeck. In die SPD trat sie 1988 ein. Sie war Leiterin des Arbeitskreises Soziales der Landtagsfraktion, Sprecherin für Sozial- und Gesundheitspolitik und Mitglied im Sozialausschuss und im Ausschuss für Wissenschaft, Bildung und Kultur. Weiterhin arbeitete sie als Landesvorsitzende in der Arbeiterwohlfahrt und als Vorsitzende des Fördervereins der Mitteldeutschen Kammerphilharmonie.

Beate Bröcker war schon im von Norbert Bischoff geführten Ministerium für Arbeit und Soziales Staatssekretärin. Am 26. September 2013 schied sie wegen interner Differenzen um den Sparkurs der Landesregierung aus und wurde in den einstweiligen Ruhestand versetzt.

Susi Möbbeck war von 1999 bis 2007 Landesgeschäftsführerin der SPD von Sachsen-Anhalt in Magdeburg. Seit 2007 war sie Integrationsbeauftragte der Landesregierung.

Eckpunkte aus dem Koalitionsvertrag

Unter der Überschrift „Zukunftschancen für Sachsen - Anhalt - verlässlich, gerecht und nachhaltig“ haben sich CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf einen Koalitionsvertrag geeinigt.

  • Die zahnärztliche Versorgung wird im Koalitionsvertrag nicht explizit angesprochen. Punkte wie der Zugang zu medizinischen Leistungen für Asylbewerber oder die ärztliche Versorgung in ländlichen Räumen sind jedoch auch für die die zahnärztliche Versorgung richtungsweisend.
  • Angestrebt wird die Einführung einer Asylbewerberkarte, die alle Registrierungsdaten enthält und den Zugang zum Arzt ermöglichen soll. Die Abrechnung soll wie bisher zwischen Arzt und Landkreis erfolgen.
  • Bereits im Studium sollen Medizinstudenten gezielt für das Fach Allgemeinmedizin gewonnen werden. Nach Studienabschluss sollen junge Ärztinnen und Ärzte durch die Anstellung in medizinischen Versorgungszentren die Möglichkeit einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhalten. Geprüft wird zudem, ob eine Landeskinderquote für Medizinstudenten rechtlich möglich ist.
  • Die hausärztliche Versorgung soll gefördert werden. Hausärztinnen und -ärzte sollen erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Problemen sein.
  • Der Tätigkeitsbereich der Mobilen Praxisassistentinnen wird weiterentwickelt.
  • Nur Krankenhäuser mit einer nachgewiesenen guten Behandlungsqualität sollen an der Versorgung teilnehmen dürfen und Anspruch auf eine vollständige Vergütung haben. Strukturelle Maßnahmen zum Abbau von Über- und Fehlversorgung werden weiter vorangetrieben.
  • Die Landesregierung verpflichtet sich, Finanzmittel für Krankenhausinvestitionen bis zum Jahr 2019 in ausreichendem Maß zur Verfügung zu stellen. Eine Aufstockung der Landesmittel wird als unausweichlich betrachtet.
  • Vorhandene Krankenhausstrukturen sollen stärker für die ambulante Versorgung genutzt werden. Zusammen mit den bestehenden Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) sollen diese zu einem Netz regionaler Gesundheitszentren ausbaut werden.
  • Weitere Privatisierung oder Teilprivatisierung der beiden Universitätsklinika in Halle und Magdeburg sowie der Salus gGmbH sind nicht vorgesehen. Es soll jedoch strukturelle Anpassungen geben.

 

Auszüge aus dem Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen

Themengebiet: Demokratieförderung und Integration

S. 15:
Das Land setzt sich für eine bundesweit einheitliche Reglung zum Zugang zu medizinischen Leistungen ein. Bis dahin wird das Land eine Asylbewerberkarte einführen. Diese enthält alle Registrierungsdaten und ermöglicht damit den unmittelbaren Gang zum Arzt. Die Abrechnung erfolgt wie bisher zwischen Arzt und Landkreis. Damit fallen der hohe Verwaltungsaufwand im  Landkreis und die Verwaltungsausgaben für den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte weg. Zwei Jahre nach Einführung dieser Asylbewerberkarte erfolgt eine Überprüfung.

Themengebiet: Arbeit und Soziales (Gesundheit und Pflege)

S. 53:
Sachsen-Anhalt hat ein modernes und leistungsfähiges Gesundheitssystem. Die Versorgung orientiert sich an der aktuellen wissenschaftlichen Forschung und an den modernen medizinischen Standards für alle Bürgerinnen und Bürger, und zwar unabhängig von Alter, Geschlecht, Einkommen oder sozialer Situation. Für uns steht in der Gesundheitspolitik der Mensch mit seinen Bedürfnissen im Mittelpunkt. Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, dass auch in Zukunft alle Menschen Zugang zu guter medizinischer Versorgung haben.
Der Digitalisierungsprozess in der Medizin ist Basis und Chance zugleich für die Gestaltung einer zukunftssicheren Gesundheitsversorgung unserer Menschen. Nur mit der Unterstützung modernster IT-Lösungen können perspektivisch die demografischen Herausforderungen in unserem Bundesland bezüglich einer flächendeckenden medizinischen Versorgung in hoher Qualität bewältigt werden.

S. 54:
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sehen wir die ärztliche Versorgung im Land zunehmend vor großen Herausforderungen. Träger der ambulanten Versorgung sind Vertragsarztpraxen in eigener Niederlassung. Eine wichtige Säule stellt dabei die hausärztliche Versorgung dar. Die Hausärztinnen und -ärzte sollen als erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Problemen unterstützt werden. Um Wartezeiten so gering wie möglich zu halten, wollen wir Ärztinnen und Ärzte von nicht ärztlichen Tätigkeiten entlasten und den Tätigkeitsbereich der Mobilen Praxisassistentinnen weiterentwickeln. Die Möglichkeiten des Innovationsfonds sind dafür zu nutzen, die medizinische Versorgung weiterzuentwickeln.
Bereits im Studium wollen wir die künftigen Medizinerinnen und Mediziner gezielt für das Fach Allgemeinmedizin gewinnen. Nach Studienabschluss sollen junge Ärztinnen und Ärzte zudem durch die Anstellung in medizinischen Versorgungszentren die Möglichkeit einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhalten. Wir werden prüfen, ob wir eine Landeskinderquote für Medizinstudenten einführen können. Sollte dies rechtlich möglich sein, wird diese Quote verbindlich eingeführt.
Da wo Praxisgründungen auf dem Lande nicht zu organisieren sind, soll durch staatliche Förderpolitik die Mobilität der älteren Landbevölkerung unterstützt werden (Finanzierung von Ruftaxis oder besonderem ÖPNV).

S. 54 f.:
Die Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt gewährleisten die flächendeckende Versorgung für die Bevölkerung im Land auf hohem Niveau. Um das auch für die Zukunft sicherzustellen, werden wir eine konsequente Umsetzung einer qualitätsbasierten Krankenhausplanung durchsetzen. Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität müssen bei erwiesener Bedarfsnotwendigkeit ausschlaggebend für die Etablierung und den Fortbestand von Krankenhäusern sein. Wir sehen uns in der Verantwortung, zukunftsfähige Strukturen sicherzustellen, insbesondere durch eine Schwerpunktbildung. Nur Krankenhäuser mit einer nachgewiesenen guten Behandlungsqualität sollen an der Versorgung teilnehmen dürfen und Anspruch auf eine vollständige Vergütung haben. Strukturelle Maßnahmen zum Abbau von Über- und Fehlversorgung werden weiter konsequent vorangetrieben. Dazu bedarf es einer Weiterentwicklung der qualitätsorientierten Krankenhausplanung. Der aktuelle Krankenhausplan wird in 2016 einmalig verlängert.
Wir sehen uns nach wie vor in der Pflicht, in ausreichendem Maß Finanzmittel für Krankenhausinvestitionen bis zum Jahr 2019 zur Verfügung zu stellen. Eine Aufstockung der Landesmittel ist hier unausweichlich. Auch werden wir den Strukturfonds des Bundes kurzfristig in 2016 kofinanzieren, um die Mittel für Sachsen-Anhalt nutzen zu können.
Sofern eine ambulante Versorgung durch niedergelassene Ärzte nicht mehr in Regionen unseres Landes sichergestellt werden kann, wollen wir die bereits vorhandenen Krankenhausstrukturen stärker für die ambulante Versorgung nutzen. Zusammen mit den bestehenden Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) wollen wir sie zu einem Netz regionaler Gesundheitszentren ausbauen.
Wir werden die beiden Universitätsklinika in Halle und Magdeburg weiterentwickeln. Eine Privatisierung oder Teilprivatisierung der Unikliniken sowie der Salus gGmbH lehnen wir ab. Die wirtschaftliche Stabilisierung und Weiterentwicklung der beiden Universitätsklinika in Halle und Magdeburg werden wir nur dann erfolgreich vorantreiben können, wenn wir strukturelle Anpassungen vornehmen. Voraussetzung wird hierfür die intensive Einbindung beider Klinika in die stationären Versorgungsstrukturen im Land sein.
Wir werden zügig das Landeskrebsregister an einem Standort aufbauen und somit die Qualität und den Erfolg von Krebstherapien erfassen. Ziel ist ein einheitliches und umfassendes klinisches Register. Für die wissenschaftliche Aussagefähigkeit muss eine Erfassungsquote von 95 Prozent erreicht werden.

S. 56:
Gesundheitsförderung und Prävention sind heute ein wichtiger Teil der Teilhabe am gesellschaftlichen Fortschritt. Die Koalitionspartner bekennen sich zu den Gesundheitszielen des Landes. Diese werden kontinuierlich weiterentwickelt. Im Rahmen dessen wird der Aufbau eines Landesdiabetes-Registers geprüft.
Gesunde Lebensweise muss selbstverständlich werden und von den Kranken-, Renten- und Unfallkassen stärker unterstützt werden. Um hier größtmögliche Effekte zu erreichen, wollen wir bereits im frühen Lebensalter ansetzen.
Die Umsetzung des Präventionsgesetzes auf Landesebene werden wir aktiv begleiten und gestalten. Unseren Fokus werden wir dabei auf die Prävention und Gesundheitsaufklärung in der Kindertagesstätte, über die Schulen und bis hinein in die Arbeitswelt legen.
Präventive Ansätze, wie das Vermeiden und Erkennen von Zivilisationskrankheiten, sollen im Medizinstudium einen höheren Stellenwert erhalten.
Das Land setzt sich das Ziel sicher zu stellen, dass Hebammenleistungen für alle Frauen in Sachsen-Anhalt niedrigschwellig zugänglich und qualitativ hochwertig verfügbar sind.

S. 57:
Eine bedarfsgerechte, wohnortnahe und umfassende Versorgung aller psychisch erkrankten Menschen und Menschen mit Behinderungen ist anzustreben. Es gilt auch hier der Vorrang der ambulanten vor der stationären Behandlung. Die extrem langen Wartezeiten auf eine ambulante Behandlung müssen abgebaut werden.
Das Psychosoziale Zentrum für Migrantinnen und Migranten in Sachsen-Anhalt mit seinen Standorten in Magdeburg und Halle werden wir absichern und auf einen bedarfsgerechten Ausbau der Strukturen in Zusammenarbeit mit Bund, Kommunen und freien Trägern hinwirken.

S. 57 f.:
Die Pflegepolitik des Landes ist von dem Ziel geleitet, allen Menschen ein möglichst langes Leben in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Die Pflegeleistungen haben sich dabei an den individuellen Bedürfnissen und objektiven Notwendigkeiten zu orientieren. Zur Erreichung dieses Ziels und um den steigenden Pflege- und Unterstützungsbedarfen im Land angemessen politisch zu begegnen, halten wir die Stärkung der kommunalen Ebene für vordringlich. Dies betrifft die Vernetzung, das Berichtswesen und die Förderung regionaler Strukturen. Letztlich setzen wir auf regionale Verantwortungsgemeinschaften, die kooperativ vor Ort bedarfsgerechte und kleinteilige Versorgungsstrukturen entwickeln, um individuelle Pflegemixe zu ermöglichen. Dadurch wollen wir einerseits die hohen Zuwachsraten an stationären Plätzen im Land drosseln und insbesondere pflegende Angehörige entlasten, die bisher oftmals ohne weitere Unterstützung die Pflege ihrer Nächsten leisten.
Diese Zielstellung werden wir programmatisch in der zeitnah zu erstellenden Pflegekonzeption gemäß §3 des Ausführungsgesetzes zum Pflegeversicherungsgesetz Sachsen-Anhalt ausformulieren und mit einem Landesaktionsplan "Pflege im Quartier" untersetzen. Dabei werden wir ein Förderprogramm für das Quartiersmanagement auflegen, regionale Pflegekonferenzen verankern und eine landesweite Beratungsmöglichkeit zur Quartiersentwicklung für Kommunen schaffen.
Für eine angemessene Förderung der Selbsthilfe und des ehrenamtlichen Engagements ist die Pflegeverordnung schnellstmöglich an den § 45d SGB XI anzupassen. Die vernetzte Pflegeberatung hat sich im Rahmen der Einzelfallsteuerung (Case-Management) bewährt und soll auch aufbauend auf den vorliegenden Evaluationsberichten ausgebaut werden.
Für die wachsende Zahl der Pflegebedürftigen muss weiterhin ausreichend und gut qualifiziertes Personal im ambulanten und stationären Bereich zur Verfügung stehen. Um dies zu gewinnen, ist nicht nur eine größere gesellschaftliche Würdigung ihrer lebenswichtigen Tätigkeit, sondern auch eine bessere Bezahlung notwendig. Daher setzen wir auf einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag "Pflege".

Der Koalitionsvertrag zum Download:

Koalitionsvertrag 2016-2021


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