Aktuelle Frage

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Wird der elektronische Heilberufsausweis die bisherigen Kammerausweise ersetzen?

Ja. Zahnarztausweis wird künftig der elektronische Heilberufsausweis (HBA) sein; das sieht das SGB V für die Zahnärzteschaft vor. Für die Zahnärzte in Sachsen-Anhalt soll es mit der Ausgabe des elektronischen Heilberufsausweises 2015 soweit sein.

Wer der Herausgeber des HBA ist, haben gemäß § 291 a Abs. 5a S. 1 Nr. 1 SGB V die Länder zu bestimmen. In den meisten Kammer- und Heilberufsgesetzen haben die Länder inzwischen die jeweiligen Heilberufskammern als zuständige Stellen für die Herausgabe des elektronischen Heilberufsausweises bestimmt. So ist es auch in Sachsen-Anhalt.

Die Zahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt haben sich geeinigt, dass der Ausweis nicht nur ein Sichtausweis werden soll, sondern auch für die Übermittlung der Abrechnungsdaten ab 2015 genutzt werden kann. So hat der Ausweis für Vertragszahnärzte einen doppelten Nutzen. Als Bonus wird die Zahnärztekammer ihren Mitgliedern aber zusätzlich einen Heilberufeausweis ohne Chipfunktion zuschicken. Das gibt es sonst nirgendwo. Es ist ein Sichtausweis wie der jetzige Kammerausweis, den man bei sich tragen und z. B. mit in den Urlaub nehmen kann, um den mit Chip ausgestattenen Ausweis vor Verlust zu schützen.

Christina Glaser, Geschäftsführerin der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt


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