Aktuelle Frage

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Wird die TI-Anbindung weitergehen, nachdem Gesundheitsminister Spahn und Kanzlerin Merkel Kritik an der eGK geübt haben?

Ja. Zwar haben Spahn und Merkel mit ihren Äußerungen zur Gesundheitskarte in der vergangenen Woche zunächst erheblichen Zweifel daran gesät, dass das Projekt TI weitergeführt wird wie bisher. Doch nun hat Jens Spahn nach Berichten der Süddeutschen Zeitung klargestellt, dass er an der Karte festhält. "Die Milliarde ist nicht umsonst investiert", sagte er der Süddeutschen Zeitung. Es bleibe sowohl bei der flächendeckenden Installation der Verbindungsgeräte als auch bei der Nutzung der Chipkarte, heißt es in dem Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums, das der SZ vorliegt.

Auch die KZBV äußerte sich dazu. Danach stand die grundsätzliche Einführung der TI und somit die digitale Vernetzung der Teilnehmer des Gesundheitswesens ausdrücklich nicht zur Disposition. Die in den vergangenen Tagen geführte Diskussion um die eGK  zielte insbesondere auf die Frage ab, in welcher Form Patienten künftig einen schnellen, sicheren und unkomplizierten Zugang zu ihren eigenen Gesundheitsdaten erhalten sollten. 

Wie sieht es die KZV Sachsen-Anhalt? Unabhängig von den Äußerungen der Regierung gehen wir davon aus, dass das Projekt „Digitalisierung im Gesundheitswesen“ in jedem Fall fortgeführt wird. Wie die Pläne unserer Bundesregierung konkret sind, wie ernst die Ideen des Gesundheitsministers zur Anpassung oder Änderung im Sinne eines zentralen Online-Zugangs über ein digitales Bürgerportal sind, wissen auch wir nicht. Denn mehr als die bisher bekannten Äußerungen liegen uns nicht vor.

Letztendlich, so hat es Herr Spahn bekräftigt, müssen wir von der Fortführung ausgehen und die gesetzlich festgelegten Umsetzungsfristen weiterhin ernst nehmen.

Der Vorstand der KZV hat sich zuletzt in einem offenen Brief an den Bundesgesundheitsminister gewandt und gefordert, die Fristen auszusetzen bzw. zu verlängern und die Refinanzierung so anzupassen, dass diese für die Praxen kostendeckend ist.

Es ist zu hoffen, dass der Druck von Seiten der Ärzte- und Zahnärzteschaft groß genug ist und unsere Argumente endlich gehört werden. Bis dahin empfehlen wir den Zahnarztpraxen, die vor einem Vertragsabschluss stehen, zu prüfen, ob die Preise der angebotenen Komponenten von den gemäß geltender Finanzierungsvereinbarung zu erstattenden Pauschalen gedeckt sind und ob und welche Modalitäten im Vertrag aufgezeigt werden für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Installation der Komponenten in der Praxis eine Unterdeckung gegeben ist.

Sollten wir hierzu mehr erfahren, werden wir Sie umgehend informieren.


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