Die derzeitige Situation lässt viele Zahnarztpraxen an Grenzen stoßen. In den Zahnarztpraxen wird durch Mangel an Schutzausrüstungen am Rande des hygienisch Machbaren behandelt. Trotz aller widriger Umstände verlangt die Gesetzeslage, dass die zahnärztliche Gesundheitsversorgung gesichert wird. Dass Sie diese Aufgabe als Heilberufler verantwortlich nicht nur in diesen schwierigen Zeiten wahrnehmen, ist unabweisbar, obwohl auch Sie und Ihr Praxisteam zum Kreis der Gefährdeten gehören.
Die zahnärztlichen Körperschaften arbeiten mit Bundgesundheitsminister Spahn und den Ländern an einer Lösung, nach der die Versorgung von Patientinnen und Patienten, die sich mit SARS-CoV-2/COVID-19 infiziert haben und solche, die unter häuslicher Quarantäne stehen, über ein bundesweites Netz von Universitäts-Zahnkliniken, Kliniken mit einer Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie-Abteilung und Kliniken mit einem zahnmedizinischen Fachbereich sichergestellt wird.