Aktuelle Informationen

Ablaufschema zur Überweisung in Schwerpunktpraxen und Notfallkliniken

Die zahnmedizinische Notfallbehandlung von Personen in Quarantäne oder mit bestätigter SARS-CoV-2-Infektion erfolgt in speziell ausgestatteten Kliniken und Schwerpunktpraxen. Um Ihnen den Entscheidungs- und Überweisungsprozess weitestgehend zu vereinfachen, stellen wir Ihnen ein Ablaufschema zur Verfügung.

Ablaufschema

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Corona-Soforthilfe bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Die Covid 19-Pandemie hat insbesondere zu einer massiven Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz für Soloselbstständige, Angehörige freier Berufe und kleinere Unternehmen geführt. Mit dem Programm "Sachsen-Anhalt ZUKUNFT - Die Corona-Soforthilfe" unterstützen der Bund und das Land Sachsen-Anhalt bei der Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen. Die Finanzhilfe soll zur Existenzsicherung und zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit dienen.

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Corona: Wichtige Hinweise für Zahnarztpraxen in Sachsen-Anhalt

Die derzeitige Situation lässt viele Zahnarztpraxen an Grenzen stoßen. In den Zahnarztpraxen wird durch Mangel an Schutzausrüstungen am Rande des hygienisch Machbaren behandelt. Trotz aller widriger Umstände verlangt die Gesetzeslage, dass die zahnärztliche Gesundheitsversorgung gesichert wird. Dass Sie diese Aufgabe als Heilberufler verantwortlich nicht nur in diesen schwierigen Zeiten wahrnehmen, ist unabweisbar, obwohl auch Sie und Ihr Praxisteam zum Kreis der Gefährdeten gehören.

Die zahnärztlichen Körperschaften arbeiten mit Bundgesundheitsminister Spahn und den Ländern an einer Lösung, nach der die Versorgung von Patientinnen und Patienten, die sich mit SARS-CoV-2/COVID-19 infiziert haben und solche, die unter häuslicher Quarantäne stehen, über ein bundesweites Netz von Universitäts-Zahnkliniken, Kliniken mit einer Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie-Abteilung und Kliniken mit einem zahnmedizinischen Fachbereich sichergestellt wird.

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Bestätigung zur Notwendigkeit einer außerordentlichen Betreuung von Kindern der unentbehrlichen Schlüsselpersonen

In Sachsen-Anhalt sind Kindertagesstätten und Schulen von Montag, 16. März, bis einschließlich Ostermontag, 13. April, geschlossen. Eine Notbetreuung ist gesichert. 

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Medizinisches Personal muss weiterarbeiten können!

Zur Aufrechterhaltung der Patientenversorgung fordern die Kassenzahnärztliche Vereinigung und die Zahnärztekammer Sachsen‐Anhalt die Sicherstellung einer fortlaufenden Betreuung für Kinder von medizinischem Personal.

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Seminarausfall: A-18.03 - „KCH-Abrechnung/Grundkurs“

Das ursprünglich für den 18.03.2020 von 13.00 – 17.30 Uhr geplante Seminar „KCH-Abrechnung/Grundkurs“ fällt ersatzlos aus. Wir bitten um Ihr Verständnis und werden Sie selbstverständlich weiterhin über neue Seminarangebote informieren.

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Coronavirus - Informationen für Praxen

Coronavirus

 Hotline der KZV-LSA: 0391 6293 - 001
 Sie erreichen uns auch über corona@kzv-lsa.de oder über unser Kontaktformular.
Neu: Zahnärzte helfen Zahnärzten
Zahnarztpraxen können hier Angebote oder Bedarfe zu Praxiseinrichtungen und Materialien als Kleinanzeigen veröffentlichen.

 

 

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Neues Abkommen über die Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten

Ein neues Abkommen über die Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten mit Gültigkeit ab dem 01.01.2020 wurde von den Vertragspartnern veröffentlicht. Fach 14.1 unseres Handbuchs im geschützten Mitgliederbereich wurde entsprechend aktualisiert.

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