Aufgaben der KZV

Interessenvertretung

Erfüllung der berufspolitischen Interessenvertretung für die über 1.600 Vertragszahnärzte in Sachsen-Anhalt gegenüber der Öffentlichkeit, der staatlichen Aufsichtsbehörde, den gesetzlichen Krankenkassen und weiteren Akteuren im Gesundheitswesen.

Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung im Land Sachsen-Anhalt

Der KZV obliegt der Sicherstellungsauftrag nach § 72 SGB V für die zahnärztliche Versorgung der Bevölkerung im Land. Sie ermöglicht damit den Zugang der gesetzlich versicherten Patienten zur vertragszahnärztlichen Versorgung.

Beratung und Ansprechpartner für Zahnärzte und Politik

Die KZV Sachsen-Anhalt berät die Zahnärzteschaft in allen Fragen der vertragszahnärztlichen Tätigkeit. Dabei reicht das Spektrum von Fragen zur Abrechnung bis hin zur Zulassung. Weiterhin werden Behörden und der Gesetzgeber in allen Fragen vertragszahnärztlicher Gesundheitspolitik beraten. Dazu gehören etwa Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben, Vorschläge zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und die Erarbeitung politischer Zielsetzungen.

Organisation, Verwaltung

Die KZV Sachsen-Anhalt setzt ihre Aufgaben und Funktionen in professioneller Verwaltung um. Dazu gehört die Umsetzung des Sicherstellungsauftrages genauso wie die sachkompetente Vorbereitung der Arbeit des Vorstandes und der Vertreterversammlung. Ihr Verwaltungsgeschehen soll möglichst unbürokratisch, zweckdienlich und wirtschaftlich im Interesse ihrer Mitglieder sein.

Abrechnung & Prüfung

In der KZV Sachsen-Anhalt werden die Abrechnungen der von den Vertragszahnärzten erbrachten zahnärztlichen Leistungen gesammelt erfasst und mittels elektronischem Datenträgeraustausch an die Abrechnungsstellen der gesetzlichen Krankenkassen weitergeleitet. Dabei werden die vertragszahnärztlichen Abrechnungen auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft und die Einhaltung der Pflichten der Vertragszahnärzte im Rahmen ihrer vertragszahnärztlichen Tätigkeit kontrolliert. Gegebenenfalls kann eine Richtigstellung einer Abrechnung erfolgen. So wird die Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Vorschriften gegenüber dem Staat gewährleistet.

Vertrags- und Honorarverhandlungen

Durch den Abschluss von Verträgen wird die von den gesetzlichen Krankenkassen zu zahlende Vergütung und Honorarverteilung festgelegt. Die Vergütungsverträge werden regelmäßig mit Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen ausgehandelt.

Qualifikation und Fortbildung

Die KZV Sachsen-Anhalt entwickelt, organisiert und setzt Qualifikationsmaßnahmen für die Zahnärzteschaft zu Fragen der vertragszahnärztlichen Versorgung um. Ein beständiges Fortbildungs- und Qualifikationsangebot unterstützt die Zahnärzteschaft bei der gesetzlich festgeschriebenen Fortbildungspflicht.

Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement

Die Arbeit der KZV Sachsen-Anhalt umfasst ein zahnärztliches Gutachterwesen und eine prothetische Zweitmeinungsberatung, die die Versorgungs- und Behandlungsqualität sichern und fördern sollen.
Seit dem Jahr 2011 ist es durch den § 135a SGB V (Verpflichtung zur Qualitätssicherung) gesetzlich vorgeschrieben, dass jede vertragszahnärztliche Praxis ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement-System vorhält, das die Anforderungen der QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 17. November 2006 erfüllt. Das Vorhandensein eines solchen QM-Systems wird durch die KZV Sachsen-Anhalt kontrolliert. Dabei werden stichprobenhaft jedes Jahr zwei Prozent aller vertragszahnärztlichen Praxen kontrolliert.

Zweitmeinungsberatung Prothetik

Als Beratungsangebot wird den Patienten von der KZV Sachsen-Anhalt in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt eine Zweitmeinungsberatung zur prothetischen Versorgung angeboten.

Öffentlichkeitsarbeit

Die KZV Sachsen-Anhalt gibt zusammen mit den Landeszahnärztekammern der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Patientenzeitschrift ZahnRat heraus. Die Zeitschrift gibt Informationen über zahnmedizinische Behandlungen und informiert über Themen der Mund- und Zahngesundheit. Die Zeitschrift erscheint mit einer Auflage von 57.000 Exemplaren und wird über die Zahnarztpraxen der Herausgeberländer verbreitet.

Die KZV Sachsen-Anhalt gibt in Zusammenarbeit mit der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt das monatlich erscheinende Mitteilungsblatt Zahnärztliche Nachrichten (zn) heraus. In ihm werden Berichte über die Tätigkeit der Gremien der berufsständischen Selbstverwaltung veröffentlicht und gesundheitspolitische Ereignisse und Aktivitäten in den Kreisstellen dargelegt. Das Blatt informiert über Termine von Fortbildungsveranstaltungen der Zahnärztekammer und der KZV Sachsen-Anhalt und soll den Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen den Zahnärzten des Landes unterstützen. Regelmäßig werden Fortbildungsbeiträge veröffentlicht. Das Blatt wird an alle Mitglieder von Zahnärztekammer und KZV Sachsen-Anhalt versandt.

Rundbrief

Der Rundbrief ist das offizielle/amtliche Mitteilungsorgan der Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Er enthält wichtige Neuerungen und Bestimmungen unter anderem zu den folgenden Punkten:

  • Abrechnung vertragszahnärztlicher Leistungen
  • vertragszahnärztlich relevante Rechtsfragen
  • Seminartermine der KZV Sachsen-Anhalt
  • Änderungen bei den Krankenkassen
  • Hinweise zu den PVS und den Abrechnungsmodulen
  • Aktualisierungen für das Handbuch der KZV Sachsen-Anhalt

Notdienst

Gemäß § 75 Abs. 1 S. 2 SGB V ist die KZV Sachsen-Anhalt für die Sicherstellung eines umfassenden Notdienstes in sprechstundenfreien Zeiten verantwortlich. Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung wurde ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der KZV Sachsen-Anhalt und der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt geschlossen, in welchem die Organisation des Notdienstes im vertragszahnärztlichen Bereich auf die Zahnärztekammer übertragen wurde. Diese bedient sich zur Erfüllung der Aufgaben unter anderem der Kreisstellen. Somit sind sowohl die KZV Sachsen-Anhalt als auch die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt als Vertragspartner für die Notdienstversorgung verantwortlich.

Fortbildungspflicht

Die KZV Sachsen-Anhalt ist ebenfalls verpflichtet, die Pflicht der Vertragszahnärzte zur Fortbildung zu fördern und zu überwachen. Sie hat darauf hinzuwirken, dass sich die Vertragszahnärzte in dem Umfang fortbilden, wie es zur Erhaltung und Fortentwicklung der zur Berufsausübung als Vertragszahnarzt erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist. Gemäß der gesetzlichen Regelung hat ein Vertragszahnarzt alle fünf Jahre gegenüber der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung den Nachweis zu erbringen, dass er in dem zurückliegenden Fünfjahreszeitraum seiner Fortbildungspflicht nachgekommen ist.

Verwaltung

Die KZV Sachsen-Anhalt hat ihren Verwaltungssitz in Magdeburg. Sie ist untergliedert in die Abteilungen Abrechnung, EDV, Finanzen, Recht und allgemeine Verwaltung. Geführt wird die KZV Sachsen-Anhalt von einem hauptamtlichen Vorstand (Vorsitzender und Stellvertretender Vorsitzender), der durch die Vertreterversammlung gewählt wird. Der Vorstand bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben der Geschäftsführung der KZV.

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