Bundeseinheitliches Kassenverzeichnis

BKV; Stand: 23.06.2020 für das III. Quartal 2020

Wichtig !!! Beachten Sie, dass Sie das neue BKV für das III. Quartal 2020 (BKZ_2007.KPR) erst nach erfolgreicher Erstellung der Quartalsabrechnung des II. Quartals 2020 in Ihr Praxisverwaltungssystem einlesen dürfen.

  

Komprimiert: BKV für das Wohnortprinzip; 23.06.2020

3. Quartal 2020

Dateiname: BKZ_2007.KPR

Azahl Sätze: 11.029

Anzahl Bytes: 720.739

Erstellt am: 23.06.2020

BKV; Stand: 23.03.2020 für das II. Quartal 2020

Komprimiert: BKV für das Wohnortprinzip; 23.03.2020

2. Quartal 2020

Dateiname: BKZ_2004.KPR

Azahl Sätze: 11.027

Anzahl Bytes: 720.731

Erstellt am: 23.03.2020

 

Hinweis:

Das BKV ist eine ZIP-komprimierte Datei, welche jedoch auf Grund der bestehenden Namenskonvention die Endung ".KPR" trägt. Moderne Betriebssysteme erkennen den Dateityp jedoch am Dateiinhalt und benennen die Datei u.U. selbständig um, so dass sich dann z.B. die Datei BKZ_2007.zip auf Ihrem PC befindet.

Diese kann Ihr Praxisverwaltungssystem jedoch nicht "sehen". Sie müssen die Datei in diesem Fall umbenennen. Navigieren Sie dazu im Dateiexplorer dorthin, wo Sie die Datei gespeichert haben, klicken Sie sie mit der RECHTEN Maustaste an und wählen Sie aus dem Kontext-Menü umbenennen und ersetzen Sie die Endung .zip durch .KPR .

Sollten Sie Fragen zum Einlesen des BKV in Ihre Praxissoftware haben, so wenden Sie sich bitte an die Hotline Ihres Softwareherstellers.

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