Bundesmantelvertrag - Zahnärzte (BMV-Z)

Der Bundesmantelvertrag - Zahnärzte (BMV-Z) ist der zwischen der KZBV und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) ausgehandelte Vertrag zur vertragszahnärztlichen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter. Er regelt Art und Umfang der Versorgung und enthält Vorschriften zur Durchführung der Behandlungen. Der BMV-Z ist Bestandteil der sogenannten Gesamtverträge, die zwischen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Vertretern der Krankenkassen auf Länderebene ausgehandelt werden.

Die bisher für Primär- und Ersatzkassen getrennt verhandelten Bundesmantelverträge BMV-Z und EKV-Z sind nun zu einem Vertrag zusammengeführt worden, der am 1. Juli 2018 in Kraft getreten ist.

Auf der Internetseite der KZBV finden Sie die Gesamtausgabe sowie alle Verträge und die Anlagen zum BMV-Z als Einzeldateien zum Download.

Externer Link zur Seite der KZBV:

https://www.kzbv.de/bundesmantelvertrag.1223.de.html

 

Link:

Vordruck gemäß § 8 der Richtlinie nach § 22a SGB V des Gemeinsamen Bundesausschusses (ab dem 1. Juli 2018 zu verwenden)

 

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