Informationen und Dokumente für Patienten

Im Rahmen des Gesundheitszieleprozesses des Landes Sachsen-Anhalt wurden in verschiedenen Modellprojekten Infoblätter und Materialien entwickelt. Diese Dokumente sind als Handreichung für verschiedene Patientengruppen gedacht. Sie sollen ihnen sinnvolle Ratgeber und Gedächtnisstütze für notwendige Vorsorge- bzw. Kontrolluntersuchungen sein.

Untenstehend erfahren Sie, wie und wo Sie diese Materialien erhalten. Einige Dokumente stehen direkt zum Herunterladen zur Verfügung.

Prophylaxe - Schwangerschaft

Der Besuch des Zahnarztes während der Schwangerschaft ist nicht nur bei akuten Beschwerden zu empfehlen. Denn es besteht gerade in dieser Zeit eine besondere Anfälligkeit für Karies und insbesondere für Zahnfleischbluten. Daran sind die hormonellen Umstellungen des Körpers schuld, es kommt es zu Auflockerungen des Zahnfleisches und zu Anschwellungen.

Das Einlegeblatt "Zahnärztliche Vorsorgeuntesuchung" für den Mutterpass erinnert Sie daran, im vierten und im achten Schwangerschaftsmonat zur Kontrolluntersuchung und Beratung zum Zahnarzt zu gehen. Mutterpass und Einlegeblatt erhalten Sie von Ihrem Frauenarzt.

Einlegeblatt "Zahnärztliche Vorsorgeuntesuchung" für den Mutterpass.pdf
Zahnpflegetipps Schwangerschaft.pdf
Prophylaxe - Kinder und Jugendliche/Zahngesundheitspass

In Sachsen-Anhalt gibt es den Zahngesundheitspass in einer Ausführung für Kinder vom ersten bis zum sechsten Lebensjahr, eben bis zum Schuleintritt, und in einer zweiten Ausführung von der ersten bis zur sechsten Klasse. So können die Pässe Jungen und Mädchen von Anfang an begleiten und ihnen (bzw. ihren Eltern) ein guter Ratgeber, aber auch eine Gedächtnisstütze für alle Belange der Zahn und Mundgesundheit sein.

Zahngesundheitspass für Kinder bis 6 Jahre        Zahngesundheitspass für Kinder ab dem 6. Lebensjahr

Der Pass sollte bei jedem Zahnarztbesuch, aber auch bei den Reihenuntersuchungen in Kindergärten und Schulen vorgelegt werden. So wird gesichert, dass jedes Kind die ausreichende Fluoridmenge zur Zahnschmelzhärtung erhält. In den ersten beiden Lebensjahren kann der Kinderarzt, später dann der Zahnarzt in speziell vorgesehenen Tabellen die Prophylaxemaßnahmen vermerken, die vorgenommen oder dem Kind verordnet worden sind. So wird auch eine Überdosierung des Fluorides vermieden.

Die Zahngesundheitspässe werden in den Geburtskliniken des Landes zusammen mit dem Kinderuntersuchungsheft und bei den Schuleingangsuntersuchungen oder Schulreihenuntersuchungen kostenlos ausgeteilt. Der Pass kann aber auch bei der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt bestellt werden.

Kinderuntersuchungsheft        Kinder-Untersuchungsheft mit Zahngesundheitspass für Kinder bis 6 Jahre

Die Zahngesundheitspässe sind seit kurzem fester Bestandteil des gelben Kinder-Untersuchungsheftes. Die Pässe werden durch zusätzlich eingeklebte Ecktaschen in das U-Heft eingelegt.

Einlegen der Zahngesundheitspässe in der KZV Sachsen-Anhalt

Zahnunfall mit Zahnabbruch - Was Sie tun können!

Kinder im Grundschulalter und Jugendliche sind häufiger als andere von Unfallgefahren betroffen, die auch die bleibenden Zähne in Mitleidenschaft ziehen. Mehr als 50 Prozent der Kinder und Jugendlichen erleiden bis zu ihrem 16. Lebensjahr ein Zahntrauma. Jungen sind dreimal so häufig betroffen wie Mädchen.

Zahnunfälle erfordern schnelles und überlegtes Handeln! Was ist zu tun, wenn bei einem Unfall ein Zahn ausgeschlagen oder ein Stück vom Zahn abgebrochen ist? Antworten hierzu gibt der folgende Flyer:

Zahnunfälle: richtig handeln.pdf

Patienteninformationen zum Thema Zahnersatz, HKP und Bonusheft
Informationen für Krebspatienten

Die Diagnose Krebs belastet. Innerhalb kurzer Zeit  stehen  zudem  viele  Entscheidungen zur Behandlung an. Warum es sich lohnt,  ausgerechnet jetzt an die Gesundheit von Mund und Zähnen zu denken, erläutert das neue Faltblatt "Als Krebspatient zum Zahnarzt. So schützen Sie Zähne und Zahnfleisch während der Krebsbehandlung". Herausgeber sind der  Krebsinformationsdienst  des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).

Infoflyer für KrebspatientenDas Faltblatt soll Krebspatienten  eine  erste Orientierung geben. Betroffene  erfahren  in  Kurzform, was sie selbst  tun  können  und  warum es wichtig ist, sich mit ihren behandelnden Ärzten und auch ihren Zahnärzten auszutauschen.

Das Faltblatt „Als Krebspatient zum Zahnarzt. So schützen Sie Zähne und Zahnfleisch während der Krebsbehandlung“ steht ab sofort auf den Internetseiten von BZÄK, KZBV und DKFZ zum kostenlosen Download bereit: www.bzaek.de, www.kzbv.de, www.krebsinformationsdienst.de.

Externer Link zur Downloadseite der KZBV:

Printprodukte und Downloads der KZBV

Patienten, Krebszentren und onkologische Praxen können das Faltblatt in gedruckter Form bestellen über www.krebsinformationsdienst.de, Stichwort „Unsere Broschüren“.

Fragen  zum  Thema Krebs beantwortet der Krebsinformationsdienst am Telefon unter  der  kostenlosen Nummer 0800 – 420 30 40, täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr, oder per E-Mail an krebsinformationsdienst@dkfz.de.

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