Hinweise zur Dokumentation der Patientenberatung/Zweitmeinungsberatung

Im Rahmen des gemeinsam geführten Projekts zur Weiterentwicklung der Patientenberatung haben sich die KZBV und die BZÄK darauf verständigt, zum Jahresbeginn 2016 mit dem bundesweiten Wirkbetrieb einer neuen Dokumentationssoftware zur Patientenberatung zu starten.

Basis des neuen Systems ist eine internetbasierte Beratungs- und Dokumentationssoftware, die laufend qualitätsgerichtet, wissenschaftlich begleitet und evaluiert wird. Die Software dient der Dokumentation der Beratungskontakte im Rahmen der zahnärztlichen prothetischen Zweitmeinungsberatung und der allgemeinen Patientenberatung.

Der Vorstand der KZV Sachsen-Anhalt befürwortet dieses Anliegen und bittet die beteiligten Gutachterzahnärzte, das Projekt zu unterstützen, damit schon im Jahr 2016 valide Daten zum Beratungsgeschehen in den zahnärztlichen Körperschaften vorliegen.

Im Folgenden erhalten Sie wichtige Informationen zur Nutzung des neuen Dokumentationssystems.

Zugang und Login

Das Programm zur Dokumentation der Beratungskontakte ist ein sogenanntes Content-Management-System (CMS). Das bedeutet, dass Sie zur Nutzung des Programms keine Software auf Ihrem Rechner installieren müssen. Sie benötigen lediglich einen Internetzugang.

Webadresse

Der Zugang zum Dokumentationssystem erfolgt, indem Sie die folgende Internetadresse in Ihrem Browser aufrufen:

https://patientenberatung.zahnaerztliche-beratungsstellen.de/

Nach Aufruf der Adresse öffnet sich eine Seite für den Login.

Bei einem Seiten-Ladefehler:

Es kann vorkommen, dass Ihr Browser nach Aufrufen der oben angegebenen Adresse den Hinweis gibt, dass ein Seiten-Ladefehler vorliegt. Dies geschieht unter anderem dann, wenn Sie sich am Ende der letztmaligen Falldokumentation nicht explizit aus dem Programm ausgeloggt haben. In diesem Fall müssen Sie den "Cache" ihres Browsers leeren und die Adresse anschließend erneut aufrufen:

  • bei Verwendung von Firefox: "Neueste Chronik löschen" (Strg+Umschalt+Entf)
  • bei Verwendung des Internet Explorers: "Extras" > "Browserverlauf löschen" (Strg+Umschalt+Entf)

Login

Ihre Zugangsdaten für den ersten Login wurden Ihnen in einem Schreiben der KZV mitgeteilt. Sollten hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Robin Wille, Tel.: 0391 6293-191, E-Mail: robin.wille@kzv-lsa.de.

Bitte legen Sie sich nach der ersten Anmeldung ein neues Passwort an.

Ein neues Passwort anlegen

Wie Sie ein neues Passwort anlegen, erfahren Sie im folgenden PDF-Dokument:

Abrechnung der Beratungs- und Dokumentationsleistungen

Abrechnung der Beratungsleistungen

Für Ihre Beratungs- und Untersuchungsleistungen im Rahmen der Zweitmeinungsberatung ZE erhalten Sie wie gewohnt eine Beratungsgebühr.

Zusätzliche Dokumentationsgebühr

Für die zusätzliche Falldokumentation über die neue Online-Dokumentationssoftware sind weitere 10 Euro vorgesehen. Die Bögen zur Abrechnung sind entsprechend erweitert worden. Auf dem Formular „Dokumentation und Abrechnung“ gibt es ein neues Feld zur Eintragung der Fall-ID.

Die Fall-ID wird bei der Falldokumentation durch die Dokumentationssoftware erzeugt, nachdem Sie einen neuen Fall anlegen („Neuer Kontakt“) und eine erste Eintragung vornehmen.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Petra Schumann, Leiterin der Abt. Finanzen (Tel. 0391 6293 236, E-Mail: petra.schumann@kzv-lsa.de).

Download des neuen Abrechnungsformulars

Ihre Ansprechpartner

  • bei Fragen zur Verwendung des Dokumentationsprogramms:
    Robin Wille, Vorstandsassistent (Tel. 0391 6293 191, E-Mail: robin.wille@kzv-lsa.de)
  • bei Fragen zur Abrechnung der Beratungs- und Dokumentationsleistungen:
    Petra Schumann, Leiterin der Abt. Finanzen (Tel. 0391 6293 236, E-Mail: petra.schumann@kzv-lsa.de)
  • bei inhaltlichen Fragen zur Falldokumentation:
    Birgit Witter, Abt. Abrechnung (Tel. 0391 6293 124, E-Mail: birgit.witter@kzv-lsa.de) oder
    Doris Meister, Abt. Abrechnung (Tel. 0391 6293 245, E-Mail: doris.meister@kzv-lsa.de)

 

Weitere Hinweise

Einführung in das Dokumentationssystem (Kurzanleitung)

Mit der Kurzanleitung erhalten Sie einen schnellen Überblick über die wesentlichen Funktionen der Dokumentationssoftware. Sie eignet sich insbesondere für Erstanwender und bietet einen guten Einstieg, sich mit dem Dokumentationssystem vertraut zu machen. Für die Dokumentation durch den Gutachter-Zahnarzt ist lediglich die Anwendung "Beratung" wichtig. In der Kurzanleitung wird sie im dritten Kapitel erklärt. Die Anwendung "Eingabe/Beschwerde" betrifft nur die Mitarbeiter der Verwaltung der KZV.

Kurzanleitung zum Download:

Kurzanleitung "Einführung in das Dokumentationssystem"

Eine detailliertere Erläuterung finden Sie im „Benutzerhandbuch zum gemeinsamen Dokumentationssystem der zahnärztlichen Patientenberatung“.

Benutzerhandbuch zum gemeinsamen Dokumentationssystem der zahnärztlichen Patientenberatung

Das „Benutzerhandbuch zum gemeinsamen Dokumentationssystem der zahnärztlichen Patientenberatung“ stellt die einzelnen Bereiche des Systems detailliert dar und soll dazu beitragen, mögliche Interpretationsspielräume bei der Erfassung zu verringern. Es ist zugleich als Nachschlagewerk für die Benutzer der Software gedacht, um auftretende Fragen zur Dokumentation, die ggf. nicht intuitiv beantwortet werden können, zu klären.

Für die Dokumentation durch den Gutachter-Zahnarzt ist lediglich die Anwendung "Beratung" wichtig. Im Handbuch wird sie im zweiten Kapitel erklärt. Die Anwendung "Eingabe/Beschwerde" betrifft nur die Mitarbeiter der Verwaltung der KZV.

Handbuch zum Download:

Anonyme Datenerfassung

Das neue Erfassungssystem erfolgt bundesweit einheitlich bei allen Patientenberatungsleistungen von Zahnärzten im Auftrag der KZVen und Zahnärztekammern. Die Erfassung erfolgt anonym. Der Erfassungsbogen enthält keine personenbezogenen Merkmale, also keine Daten des Patienten oder des behandelnden Zahnarztes.

Welche Falldaten werden erfasst?

Erfasst werden Fragen zu den Themengruppen allgemeine medizinische Informationen, zahnmedizinische Verfahren/Maßnahmen und Recht.

Auf freiwilliger Basis werden soziodemographische Daten wie Alter, Geschlecht und Wohnregion erfasst, die keinen Rückschluss auf bestimmte Personen erlauben.

Datenschutz

Der Datenschutz sowie die Datensicherheit werden technisch und organisatorisch gewährleistet. Es gelten die Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in der jeweils aktuellen Fassung.

Jährliche Evaluation der Beratung durch die KZVen/KZBV

Für die Evaluation werden die dokumentierten Beratungsfälle einmal jährlich durch die KZV und die KZBV ausgewertet. Die Evaluation erfolgt zentral und wissenschaftlich begleitet. Anhand der Ergebnisse der Evaluation können direkte Rückschlüsse zur Weiterentwicklung der Patientenberatung gegeben werden. Die Auswertung der Daten und die Evaluation dienen der Verbesserung der zahnärztlichen Beratung sowie der internen Qualitätssicherung und ermöglichen eine wissenschaftliche Begleitung.

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