Honorarverteilungsmaßstab (HVM)

Honorarverteilungsmaßstab für den KZV-Bereich Sachsen-Anhalt:

Der Honorarverteilungsmaßstab gilt für den KZV-Bereich Sachsen-Anhalt. Er regelt die Verteilung der von den Krankenkassen auf gesetzlicher und vertraglicher Grundlage an die KZV Sachsen-Anhalt gezahlten Gesamtvergütung im Sachleistungsbereich sowie der über die KZV Sachsen-Anhalt abzurechnenden kieferorthopädischen und zahnprothetischen Leistungen und die Verteilung der von den sonstigen Kostenträgern geleisteten Vergütungen.

Aktuelle HVM-Regelung / Vertragstext:

Die Vertreterversammlung der KZV Sachsen-Anhalt hat in ihrer Sitzung am 20.11.2015 den linearen Einbehalt, normiert in § 3 Absatz 2 der Anlage zum HVM, von 3 % auf 2 % gesenkt, da die Budgetüberschreitungen bei den Krankenkassen insgesamt geringer geworden sind. Darüber hinaus war der HVM in Ziffer 6.3 redaktionell in Bezug auf das Gültigkeitsdatum der Anlage zum HVM zu ändern.

HVM-Vertragstext

HVM_Information_ab_Q1_2017.pdf

HVM-Informationen für die zurückliegenden Jahre:

HVM_Information_ab_Q1_2016.pdf

HVM_Information_ab_2012.pdf

HVM_Information_ab_2011.pdf

 

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