Qualitätsmanagement in der Praxis

Der Kerngedanke von Qualitätsmanagement besteht darin, qualitätsfördernde Instrumente und Maßnahmen, die nachfolgend aufgelistet sind, im Praxisalltag zu verankern. Das Praxisteam soll dabei nach Plan-Do-Check-Act-Muster selber zum Treiber einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung in den Zahnarztpraxen werden.

PDCA-Zyklus

Allgemeine Instrumente der Qualitätssicherung mit einem organisationsbezogenen Fokus sind:

  • das Setzen von Qualitätszielen
  • die Regelung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten
  • Prozess- bzw. Ablaufbeschreibungen
  • das Nutzen von Checklisten
  • Praxishandbuch
  • Teambesprechungen
  • Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen
  • Patienten- und Mitarbeiterbefragungen
  • Beschwerdemanagement
  • Schnittstellenmanagement
  • Patienteninformationen
  • Risikomanagement
  • Fehlermanagement

Instrumente, die sich auf konkrete thematische Inhalte beziehen sind etwa:

  • Notfallmanagement
  • Hygienemanagement
  • Maßnahmen zur Arzneimitteltherapiesicherheit
  • Schmerzmanagement
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen bzw. Sturzfolgen
Verpflichtendes einrichtungsinternes Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement in der Zahnarztpraxis ist seit jeher ein wichtiges Thema, hat jedoch durch die gesetzliche Regelung im Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) 2004 eine besondere Aktualität erfahren. Im GMG wurden Vertragsärzte und Vertragszahnärzte zur Einführung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements verpflichtet (§ 135a SGB V). Nach §§ 136a und 136b bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) durch Richtlinien die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement.

Jeder Vertragszahnarzt ist daher nach dem Sozialgesetzbuch (§ 135 a SGB V) verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in seiner Praxis einzuführen und weiterzuentwickeln. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dazu die vom Gesetzgeber geforderte Richtlinie beschlossen. Die Richtlinie ist im Jahr 2006 in Kraft getreten und wurde im Jahr 2014 vom G-BA auf der Grundlage des Patientenrechtegesetzes angepasst.

Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend beschreibt die Richtlinie die Mindestanforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement. Sie gibt die Grundelemente vor, die Vertragszahnärzte bei der Etablierung eines Qualitätsmanagement-Systems (QM-System) berücksichtigen müssen. Dabei trägt die Regelung dem Umstand Rechnung, dass die Einführung und Umsetzung von QM-Systemen stark von einrichtungsspezifischen Gegebenheiten und Bedingungen in den einzelnen Praxen abhängen. Jeder Vertragszahnarzt hat die Möglichkeit, das Qualitätsmanagement für seine Einrichtung entsprechend den individuellen Praxisanforderungen entwickeln zu können.

Seit dem Jahr 2011 muss gewährleistet sein, dass das in der Praxis eingesetzte QM-System alle aufgeführten Grundelemente enthält. Diese umfassen die Erhebung und Bewertung des Ist-Zustandes, die Definition von Zielen, die Beschreibung von Prozessen und Verantwortlichkeiten, die Ausbildung und Anleitung aller Beteiligten, die Durchführung von Änderungsmaßnahmen, die erneute Erhebung des Ist-Zustands, sowie die praxisinterne Rückmeldung über die Wirksamkeit von Qualitätsmanagement-Maßnahmen.

Für das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement in der vertragszahnärztlichen Versorgung haben die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) jährlich mindestens zwei Prozent zufällig ausgewählter Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte zur Vorlage einer schriftlichen Dokumentation aufzufordern. Die Ergebnisse werden durch die KZVen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) gemeldet, die dem G-BA jährlich über den Umsetzungsstand des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements in den zahnärztlichen Praxen berichtet.

Im Gesundheitsmodernisierungsgesetz heißt es zur Einführung eines Qualitäts-Management-Systems (QMS), es soll ein praxisindividuelles QM-System eingeführt werden. Dem entsprechend ist es jeder Praxis möglich, ein eigenes QMS zu entwickeln oder auszuwählen.

Downloads:

Qualitätsmanagement-Richtlinie, Stand 8.4.2014

Zahnärztliche Agenda Qualitätsförderung

Zahnärztliche Agenda QualitätssicherungKZBV und BZÄK haben im Jahr 2014 gemeinsam die neue Agenda Qualitätsförderung für die zahnmedizinische Versorgung entwickelt. Das Grundsatzpapier, an dessen Überarbeitung eine Vielzahl von Experten mitgewirkt hat, verdeutlicht die Positionen des Berufsstandes in Sachen Qualitätssicherung. Es listet die umfangreichen freiwilligen Aktivitäten und Weiterentwicklungen, erläutert besondere Belange der Zahnmedizin, stellt Bezüge zu gesetzlichen Rahmenbedingungen her und gibt Handlungsempfehlungen.

Zu den wichtigsten Zielen der Agenda zählt die kontinuierliche Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung und damit der Mundgesundheit der Bevölkerung durch wirksame präventive und therapeutische Maßnahmen sowie die Verbesserung der mundgesundheitsbezogenen Lebensqualität. Die präventive Ausrichtung der Behandlung ist bei der Qualitätsförderung der Kernbeitrag zahnmedizinischen Handelns.

Die Förderung und Sicherung der Qualität sind wesentliche Voraussetzungen für ein leistungsfähiges Gesundheitswesen. Dabei hat sich die Qualität der zahnmedizinischen Versorgung in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt. Das Thema prägt die gesellschafts- und zunehmend auch die gesundheitspolitische Debatte. Mit der neuen Agenda Qualitätsförderung trägt die Zahnärzteschaft dieser Entwicklung Rechnung. Diese geht von einem partnerschaftlichen Verhältnis aller Beteiligten aus, die für eine qualitativ hochwertige Versorgung gemeinsam Verantwortung übernehmen. Zahnarzt und Patient entscheiden gemeinsam über Behandlung und Therapie.

Die Agenda Qualitätsförderung richtet sich an Politik, Selbstverwaltung und Zahnärzteschaft aber auch an die Öffentlichkeit. Das Positionspapier wirbt für eine nachhaltige Unterstützung bei der Umsetzung von Empfehlungen für eine qualitativ hochwertige zahnmedizinische Behandlung auf der Höhe der Zeit, die den individuellen Bedürfnissen der Patienten entspricht. Als grundlegendes Konzept einer „voraussetzungsorientierten Qualitätsförderung" basiert die Agenda auf der präventionsorientierten Zahnheilkunde. Sie betont den engen Zusammenhang zwischen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität.

Bereits im Jahr 2004 hatten die zahnärztlichen Standesorganisationen und das Zentrum Zahnärztliche Qualität (ZZQ) eine Agenda Qualitätsförderung vorgelegt. Die nun erfolgte Überarbeitung des Grundsatzpapiers wurde von Prof. Dr. Winfried Walther, Direktor der Akademie für Zahnärztliche Fortbildung Karlsruhe, wissenschaftlich begleitet.

Grundsätze der Qualitätsförderung in der zahnmedizinischen Versorgung

  • Förderung und Sicherung von Qualität sind wesentliche Voraussetzungen für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem.
  • Qualitätsförderung ist zentrale Aufgabe des zahnärztlichen Berufsstandes. Als freier Beruf konzipiert und fördert er eigenständig Konzepte zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Versorgung.
  • Es entspricht dem Selbstverständnis der Zahnärzte, ihre Patienten qualitativ hochwertig zu versorgen. Die Berufsvertretung der Zahnärzteschaft fördert daher ein reflexives zahnärztliches Berufsrollenverständnis und unterstützt Projekte zur Optimierung der Versorgungsqualität. Zwang und Kontrolle sind der Qualitätsförderung abträglich.
  • Die präventive Ausrichtung zahnmedizinischen Handelns ist ein wesentlicher Beitrag zur Qualitätsförderung. Ziel ist der Erhalt bzw. die Verbesserung der Mundgesundheit von Geburt an bis ins hohe Alter.
  • Therapiefreiheit ist der Schlüssel zum Therapieerfolg. Dabei gewährleistet nur einpatientenbezogener Ansatz die Individualität der Behandlungsplanung. Leitlinien können diesen Prozess unterstützen.
  • Die Qualität der zahnmedizinischen Versorgung hängt wesentlich von der aktiven Mitarbeit des Patienten ab. Die umfassende Mitarbeit des Patienten und die Stärkung der Eigenverantwortung für seine Mundgesundheit sind im Rahmen der Qualitätsförderung in der Zahnmedizin unabdingbar.
  • Qualitätsförderung bedarf angemessener personeller und organisatorischer Strukturen sowie einer entsprechenden Vergütung. Die Rationierung von Mitteln ist der Qualitätsförderung abträglich.
  • Eine an den medizinischen Erkenntnissen und dem Patientenwohl orientierte Aus- und Fortbildung ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine hohe Qualität der zahnmedizinischen Versorgung.
  • Zahnärztliche Qualitätsförderung sollte in erster Linie sektorbezogen erfolgen und den Besonderheiten in der Zahnmedizin Rechnung tragen.
  • Die Versorgungsforschung kann einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Qualität in der zahnmedizinischen Versorgung leisten und muss v on zahnärztlicher Seite gestärkt werden. Sie sollte hierbei dem Leitbild einer "lernenden Versorgung" entsprechen und gleichermaßen der Qualität, den Patienten und der Förderung der Arbeitsbedingungen des zahnärztlichen Teams verpflichtet sein.

Agenda Qualitätsförderung

 

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