Sonstige Publikationen und Downloads

Auf dieser Seite finden Sie Broschüren, Bestellvordrucke und Materialien zum Download.

Aufbewahrungsfristen für ausgewählte Unterlagen in der Zahnarztpraxis

Im nachfolgenden Dokument finden Sie wichtige Informationen zu den Aufbewahrungsfristen für ausgewählte Unterlagen in der Zahnarztpraxis.

Aufbewahrungsfristen.pdf

Übersicht: Formvorschriften bei Privatleistungen gegenüber GKV-Versicherten

Vertragszahnärzte dürfen eine Vergütung für Leistungen von einem Versicherten nur dann fordern, wenn der Versicherte vor Beginn der Behandlung ausdrücklich wünscht, die Behandlung auf eigene Kosten durchführen zu lassen. Hierüber ist vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zu schließen.

Im nachfolgenden Dokument finden Sie hierzu weitere Hinweise und die Übersicht "Formvorschriften bei Privatleistungen gegenüber GKV-Versicherten".

Formvorschriften_Privatverguetung.pdf

Download: Muster - Patientenerklärung bei fehlendem Versicherungsnachweis

Patientenerklärung bei fehlendem Versicherungsnachweis   

Ein gültiger Versicherungsnachweis von GKV-Patienten ist nur noch die eGK oder ersatzweise ein von der Krankenkasse ausgestellter Versicherungsnachweis auf Papier. Legt der GKV-Patient nur eine KVK vor und wird die Anspruchsberechtigung auch nicht durch andere Weise nachgewiesen, darf eine Privatvergütung erfolgen. Zur Information und für eine Erklärung des Patienten können Sie ein entsprechendes Musterblatt nutzen.

Muster-Patientenerklärung bei fehlendem Versicherungsnachweis (pdf)

 

Download: Muster - Allgemeiner Kooperationsvertrag zahnärztliche und pflegerische Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen

Kooperationsvertrag zahnärztliche und pflegerische Versorgung zum Download    Seit dem 01.04.2014 besteht für Vertragszahnärzte, die mit einer stationären Pflegeeinrichtung einen Kooperationsvertrag i.S.v. § 119b Abs. 1 SGB V abgeschlossen haben, die Möglichkeit, für im Rahmen eines solchen Vertrags erbrachte Leistungen eine zusätzliche Gebühr nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (BEMA-Nr. 172) abzurechnen.
Gemäß § 87 Abs. 2j Satz 2 SGB V ist Voraussetzung für die Abrechnung, dass der Kooperationsvertrag die in der auf Bundesebene zwischen Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband getroffenen Rahmenvereinbarung nach § 119b Abs. 2 SGB V festgelegten Anforderungen einhält. Die Vorgaben der Rahmenvereinbarung müssen sich inhaltlich in den Bestimmungen des Kooperationsvertrags wiederfinden, wobei die Umsetzung – insbesondere die systematische und sprachliche Ausgestaltung – der Gestaltungsfreiheit der Vertragspartner überlassen bleibt. Hinsichtlich der zwingenden Anforderungen empfiehlt sich aber eine Orientierung an § 1 Abs. 2 Satz 2 und an den §§ 2 bis 4 der Rahmenvereinbarung, da die dort niedergelegten Inhalte erfüllt sein müssen.
Die in § 4 der Rahmenvereinbarung niedergelegten Aufgaben des  Kooperationszahnarztes sind inhaltlich an die vom Bewertungsausschuss neu eingeführte BEMA-Nr. 174 angeglichen worden. Die Änderungen werden in dem nachfolgend dargestellten Beispiel für einen Kooperationsvertrag berücksichtigt. Da sich die Situation für die potentiellen Vertragspartner je nach Pflegeeinrichtung und KZV-Bereich unterschiedlich darstellt, beschränkt sich das Vertragsbeispiel im Wesentlichen auf Mindestanforderungen. Die Partner des jeweiligen Kooperationsvertrags sollten die gegenseitigen Rechte und Pflichten daher – ausgerichtet an den spezifischen Gegebenheiten – näher konkretisieren und gegebenenfalls weitere Bestimmungen aufnehmen.

 Hier finden Sie das Muster eines entsprechenden Kooperationsvertrages, das den Anforderungen der Rahmenvereinbarung genügt, als Download. Zur Verfügung steht Ihnen auch eine editierbare Version des Mustervertrages (Word-Dokument).

Muster-Kooperationsvertrag (pdf)

Muster-Kooperationsvertrag (docx)

Anlage 1 zum Beispiel Kooperationsvertrag: Berichtsbogen (Vertragszahnärzte an KZV)

Anlage 2 Geänderter Vordruck gem. § 8 der Richtlinie des G-BA

Anlage 3 Beschluss des Bewertungsausschusses für die zahnärztlichen Leistungen

Mehr Informationen zum Thema finden Sie in unserem Dossier: "Zahnmedizinische Versorgung älterer, immobiler und pflegebedürftiger Patienten"

 

Download: Übersicht - Leistungen zur zahnmedizinischen Versorgung von Pflegebedürftigen

Übersicht - Leistungen zur zahnmedizinischen Versorgung von Pflegebedürftigen   

Besuche, Zuschläge, Wegegeld/Reiseentschädigung, konsiliarische Erörterung - Um Ihnen die Abgrenzung der abrechnungsfähigen Leistungen mit oder ohne Kooperationsvertrag nach § 119 SGB V zu erleichtern, haben wir für Sie eine ausführliche Übersicht der abrechnungsfähigen Leistungen zur zahnmedizinischen Versorgung von Pflegebedürftigen mit Beispielen zusammengestellt.

Übersicht - Leistungen Pflegebedürftige.pdf

 

Download: Datenschutz- und Datensicherheitsleitfaden für die Zahnarztpraxis-EDV

Datensicherheitsleitfaden   

Der „Datenschutz- und Datensicherheitsleitfaden für die Zahnarztpraxis-EDV“, den die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Bundeszahnärztekammer gemeinsam veröffentlichen, soll die Praxen bei der Erfüllung der Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit unterstützen. Er bietet einen kompakten und allgemeinverständlichen Überblick, welche Maßnahmen in der Zahnarztpraxis für den Schutz und die Sicherheit sensibler Patientendaten nötig bzw. sinnvoll sind.

Datenschutz- und Datensicherheitsleitfaden für die Zahnarztpraxis-EDV

Link: Leitfäden für Gutachter

Leitfäden für Gutachter   

Seit dem 1. April 2014 ist das zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband vertraglich vereinbarte Gutachterwesen für alle Kassenarten gleich geregelt. Die Zusammenführung der in den Bundesmantelverträgen bis dahin geltenden teils unterschiedlichen Bestimmungen wurde dazu genutzt, die Qualität des Gutachterwesens weiter zu verbessern und bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.

Mit den Leitfäden stellt die KZBV den Gutachtern in der vertragszahnärztlichen Versorgung Arbeitshilfen zur Verfügung. Die Leitfäden geben einen Überblick über die aktuellen Rechtsvorschriften, Verfahrensgrundsätze und die formalen Anforderungen an ein Gutachten. Die nun vorliegende 2. Auflage berücksichtigt alle Änderungen, die sich durch die neuen Gutachtervereinbarungen ergeben.

Leitfäden für Gutachter

Link: Zahnärztliche Agenda Qualitätsförderung

Agenda Qualitätsförderung der Zahnärzteschaft    Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Bundeszahnärztekammer haben bereits 1988 eine erste Agenda zur Qualitätsförderung vorgelegt. Dieses Grundsatzpapier, das die Positionierung des Berufsstandes zur Qualität in der Zahnmedizin beschreibt, wurde zuletzt 2014 fortgeschrieben und aktualisiert.

Das Hauptziel: Durch kontinuierliche interne Überprüfung soll eine stetige Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung und damit auch der Mundgesundheit der Bevölkerung erreicht werden. Für den einzelnen Patienten bedeutet das den Erhalt oraler Strukturen und eine Steigerung der Lebensqualität. Zahnarzt und Patient werden zu gleichberechtigten Partnern, die über Behandlung und Therapie gemeinsam entscheiden.

Die Agenda erläutert das grundlegende Konzept einer "voraussetzungsorientierten Qualitätsförderung" auf Basis der präventionsorientierten Zahnheilkunde. Dabei wird der enge Zusammenhang zwischen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität betont.

Agenda Qualitätsförderung

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