Zweitmeinung Zahnersatz

Vor einer Zahnersatzbehandlung sind viele Patienten erst einmal unsicher: Noch nie gab es so viele verschiedene Möglichkeiten wie heute, stark geschädigte Zähne zu retten und verlorene Zähne zu ersetzen. Welche Therapie ist die passende? Welche Kosten werden von der Krankenkasse übernommen und welche müssen selbst getragen werden?

Bei einer anstehenden Versorgung mit Zahnersatz ist der behandelnde Zahnarzt immer der erste Ansprechpartner für Ihre Fragen. Er oder sie kennt Ihren Gebisszustand und Ihre Krankheitsgeschichte am besten und hat alle wichtigen Unterlagen wie z.B. Röntgenaufnahmen in der Praxis. Ihre Zahnarztpraxis ist Ihr kompetenter Berater in Zahnersatz- und Festzuschussfragen.

Sollten Sie nach der Beratung Ihres Zahnarztes noch verunsichert sein, haben Sie die Möglichkeit, eine zweite Meinung einzuholen. Die Beratung ZWEITMEINUNG ZAHNERSATZ ist eine neutrale Beratung für gesetzlich krankenversicherte Patienten. Die Beratungsgespräche werden von fachkompetenten Mitarbeitern der KZV und der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt sowie von Zahnärztinnen und Zahnärzten mit großer Berufserfahrung geführt. So können Sie sicher sein, eine fachlich qualifizierte Meinung zu erhalten.

Erreichbarkeit

Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

Zahnersatz- und Festzuschussberatung:

Tel: 0391 6293 111 oder 0391 6293 222
Mail: info@kzv-lsa.de
Beratung jeweils dienstags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr.

Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.

Rechtsberatung

Persönliche Beratung in den Beratungsstellen, am Telefon oder per E-Mail
Adressen, Öffnungszeiten und Telefonnummern der Beratungsstellen finden Sie auf
www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de

Info-Flyer

Flyer Zweitmeinung Zahnersatz

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt haben einen Flyer mit den wichtigsten Informationen zur Zweitmeinungsberatung herausgegeben. Fragen Sie Ihre Zahnarztpraxis nach dem Flyer. Sollte er dort bereits vergriffen sein, so können Sie ihn hier runterladen:

Flyer Zweitmeinung Zahnersatz

Das Wichtigste zum Beratungsangebot

Untenstehend haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zur Zweitmeinungsberatung zusammengestellt:

Auf welchem Wege kann eine Zweitmeinung eingeholt werden?

Die Verbraucherzentrale und die Kassenzahnärztliche Vereinigung in Sachsen-Anhalt bieten die „Zweitmeinung Zahnersatz“ als eine unabhängige telefonische und/oder persönliche Beratung an. Bei Bedarf ist auch eine klinische Untersuchung möglich.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

Zahnersatz- und Festzuschussberatung:

Tel: 0391 6293 111 oder 0391 6293 222
Mail: info@kzv-lsa.de
Beratung jeweils dienstags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr.

Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.

Rechtsberatung

Persönliche Beratung in den Beratungsstellen, am Telefon oder per E-Mail.
Adressen, Öffnungszeiten und Telefonnummern der Beratungsstellen finden Sie auf www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de.

Welche Voraussetzungen bestehen für eine Beratung?

Voraussetzung für die Beratung ist, dass Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind und die konkrete Behandlungsplanung Ihres behandelnden Zahnarztes in Form eines Heil- und Kostenplanes vorlegen.

Die Zweitmeinungsberater

Sie können sicher sein, eine fachlich qualifizierte Meinung zu erhalten.

Eine erste persönliche Beratung bei Fragen zu einem vorliegenden Behandlungsplan (HKP) und dem Zuschuss der Gesetzlichen Krankenversicherung findet meist per Telefon statt. Ihre Fragen hierzu beantworten qualifizierte Mitarbeiterinnen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt. Bei weiterführenden rechtlichen Fragen vermitteln diese auch den Kontakt zur Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt oder, sofern der Bedarf zu einer klinischen Untersuchung besteht, zu unabhängigen Gutachterzahnärzten im Land.

KZV-Mitarbeiterin Doris Meister      KZV-Mitarbeiterin Birgit Philip
Doris Meister
KZV LSA
  Birgit Philip
KZV LSA

Die persönliche fachliche Beratung im Zusammenhang mit einer klinischen Untersuchung werden von Gutachterzahnärzten durchgeführt, die von der KZV und den Krankenkassen berufen worden sind. In Sachsen-Anhalt wurden 25 Gutachterzahnärzte berufen, um allen Patienten, die eine Zweitmeinung zu ihrer Behandlung einholen möchten, ein flächendeckendes und wohnortnahes Beratungsangebot zu ermöglichen.

Die Gutachterzahnärzte dürfen Patienten, die sie beraten haben, anschließend 2 Jahre nicht selbst behandeln. Damit ist gewährleistet, dass die Beratung neutral und damit unabhängig von etwaigen wirtschaftlichen Interessen erfolgt.

Eine Rechtsberatung zur Bewertung von Behandlungsverträgen und zu Gewährleistungspflichten oder zu privaten Zahnzusatzversicherungen führen fachkompetente Berater der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt VZSA durch.

Umfang der Beratung?

Neben telefonischen Auskünften und Wegweisung durch das Thema Festzuschüsse beinhaltet die Zweitmeinungs-beratung zu einem konkreten Heil- und Kostenplan die Erläuterung der vorgesehenen Behandlung, der Leistungen der Krankenkasse und eventueller Kosten in Form eines Eigenanteils.

  • Besprechung des Behandlungsplanes (HKP)
  • Erläuterung der Leistungen der Krankenkasse (Festzuschüsse) und eventueller Eigenanteile
  • Auf Wunsch werden alternative Behandlungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale umfasst unter anderem eine Bewertung von Behandlungsverträgen und Informationen zu Gewährleistungspflichten und privaten Zahnzusatzversicherungen.

  • Bewertung von Behandlungsverträgen
  • Gewährleistungspflichten
  • Private Zahnzusatzversicherungen
Was kostet die Beratung?

Liegen die genannten Voraussetzungen vor, ist eine telefonische Auskunft und klinische Untersuchung kostenfrei. Wünschen Sie eine schriftliche Zusammenfassung des Gesprächs, entsteht eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 Euro. Für die Rechtsberatung durch die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. wird nach Aufwand eine Kostenbeteiligung ab 5 Euro berechnet.

Umfassende Informationsseite zur Versorgung mit Zahnersatz

Unter unter www.informationen-zum-zahnersatz.de können sich Patientinnen und Patienten umfassend über die Versorgung mit Zahnersatz informieren. Auf der Website erläutert die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) verschiedene Formen des Zahnersatzes und gibt eine Übersicht über Beratungsangebote der zahnärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften. Der Schwerpunkt des Informationsangebotes liegt auf den Kosten, die bei einer Zahnersatzbehandlung entstehen. So wird der Heil- und Kostenplan ebenso detailliert erläutert, wie die Zusammensetzung von Festzuschuss und Eigenanteil. Patienten erfahren zum Beispiel, welche Möglichkeiten sie haben, Kosten zu verringern, was bei Behandlungen im Ausland beachtet werden muss und ob Zahnzusatzversicherungen für sie sinnvoll sind.

www.informationen-zum-zahnersatz.de

Patienten werden unter www.informationen-zum-zahnersatz.de durch alle Schritte des Behandlungsprozesses geleitet – von der Diagnose über die Behandlung bis hin zur Gewährleistung bei Problemen mit dem Zahnersatz im Anschluss an die Versorgung. Mit einem Erklärfilm sowie Grafiken und Texten in patientengerechter Sprache werden dabei auch komplexe Zusammenhänge nachvollziehbar beschrieben.

Welche Funktion hat der Heil- und Kostenplan bei einer prothetischen Behandlung?
Heil- und Kostenplan

 

Der Heil- und Kostenplan ist die Grundlage jeder prothetischen Versorgung. Benötigt ein Patient Kronen, Brücken oder Prothesen, erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Auf diesem finden sich alle Angaben zum Befund des Patienten, der geplanten Therapie und den voraussichtlich entstehenden Gesamtkosten.

Der Heil- und Kostenplan soll allen Beteiligten Handlungssicherheit geben. Er wird vor Beginn der Behandlung der jeweiligen Krankenkasse zur Prüfung, Genehmigung und Festsetzung des Zuschusses übergeben. Die Differenz zwischen Gesamtkosten und Kassenzuschuss ist der Eigenanteil des Patienten. Sobald der von der Krankenkasse bewilligte Plan vorliegt, kann die Behandlung beginnen.

Der Heil- und Kostenplan ist aber zugleich auch ein bürokratisches Formular. Er dient nicht nur als Bewilligungsinstrument der Krankenversicherung, sondern auch als Abrechnungsinstrument für den Zahnarzt. Als Formular muss der HKP elektronisch erfasst werden können. Für den Patienten ist er in der Folge nicht immer einfach zu verstehen und führt zu Nachfragen.

Die Zahnärzteschaft sieht es als ihre Aufgabe an, hier Aufklärung zu leisten. Der Zahnarzt ist gesetzlich verpflichtet, bei allen Planungen die Patienten über die Kosten der Behandlung zu informieren. Der Patient erhält genaue Informationen über die voraussichtlichen Gesamtkosten, die Zuschüsse der Krankenkasse und seinen möglichen Eigenanteil. Damit er auch über in Frage kommende Alternativen zur geplanten Versorgung Bescheid weiß, informiert der Zahnarzt im Heil- und Kostenplan zusätzlich über die Kosten, die bei der Wahl der entsprechenden Regelversorgung anfallen würden. Damit kann der Patient direkt vergleichen, wie viel er bei der tatsächlich geplanten Versorgung zuzahlen muss, und wie viel er bei der Wahl der Regelversorgung zu zahlen hätte.

Zum Zeitpunkt, zu dem der Heil- und Kostenplan erstellt wird, können die Kosten jedoch nur geschätzt werden. Durch den tatsächlichen individuellen Behandlungsverlauf kann es zu Abweichungen bei der Kostenschätzung auf Grundlage des HKP kommen. Der Heil- und Kostenplan ist demnach nicht als verbindlicher Kostenvoranschlag, sondern lediglich als Schätzwert anzusehen. Bei erheblichen Änderungen in der Therapieplanung ist eine erneute Genehmigung durch die Krankenkasse vorgeschrieben.

Patienteninformation

Patienteninformation zum Heil- und Kostenplan

Weitere Erläuterungen finden Sie in der Broschüre der KZBV "Der Heil- und Kostenplan für die Zahnersatzversorgung".

Download: Broschüre "Der Heil- und Kostenplan für die Zahnersatzversorgung" 

 

 
Allgemeine Informationen

Auch der mündigste Patient fühlt sich beim Zahnarzt oft unsicher, nicht nur in zahnmedizinischer, sondern auch in finanzieller Hinsicht. Befund- und Indikationsstellung, also die Frage nach der Notwendigkeit einer vorgeschlagenen Maßnahme, hängen besonders eng mit der finanziellen Leistungsfähigkeit des Versicherten zusammen. Es geht neben Qualität insbesondere auch um die Höhe der möglichen Zuzahlungen oder Eigenleistungen. Aufgrund dessen holen sich PatientInnen gelegentlich - in der Regel ohne ihren behandelnden Zahnarzt darüber zu informieren - zweite und dritte Meinungen ein. Allerdings bleiben die Zweifel nicht selten bestehen. Die Beratung der Krankenkassen - sofern überhaupt existent - steht im Generalverdacht der Kostendämpfung.

Für viele Patienten ist jedoch die Einwilligung in Diagnose- und Behandlungsmaßnahmen erst nach Einholung einer zweiten, von der ersten unabhängigen Meinung möglich.Vor diesem Hintergrund vereinbarten die Verbraucherzentrale (VZSA) und die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) des Landes Sachsen-Anhalt ein gemeinsames Informations- und Beratungsangebot für gesetzlich versicherte Patienten bei der Versorgung mit Zahnersatz. Es trägt den Namen "Zweitmeinung Zahnersatz"  und wird damit erstmalig in Sachsen-Anhalt angeboten.

Ziel ist eine neutrale, zahnmedizinisch-fachlich qualifizierte Beratung der Versicherten zu einer geplanten zahnprothetischen Versorgung. Im Interesse der PatientInnen haben sich KZV und VZSA auf gemeinsame Standards und Abläufe verständigt. Dieses Beratungsangebot soll eine umfassende und vor allem neutrale Information des Versicherten über den bei ihm vorliegenden Befund und die sich danach ergebenden unterschiedlichen Versorgungsmöglichkeiten mit Zahnersatz gewährleisten. Es dient sowohl der Qualitätssicherung im Bereich der Zahnersatzversorgung als auch der Stärkung der Patientensouveränität bei der Entscheidung über die im Einzelfall gewünschte Behandlung. Durch die zusätzliche Beratung über rechtliche und finanzielle Konsequenzen der gewünschten Behandlung wird dem Patienten Rechtssicherheit vermittelt und eine verantwortungsvolle Planung seines Finanzbudgets ermöglicht.

Die Zweitmeinungsberatung erfolgt mehrstufig, je nach Beratungsbedarf des Verbrauchers. Telefonische Auskunft, Wegweisung und Terminvermittlung wird von beiden Kooperationspartnern wahrgenommen. Bei Bedarf ist eine klinische Untersuchung durch Gutachterzahnärzte der KZV und/oder Rechtsberatung durch die VZSA vorgesehen.

Zurück