Zahltermine und Hinweise zur Refinanzierung
(Stand: 17.03.2020)
Voraussetzung für die Refinanzierung:
- Einreichung des Formulars „Erklärung zum Nachweis der Anbindung an die Telematikinfrastruktur"
Erstattungspauschalen
Download: Übersicht Erstattungspauschalen
Zahltermine:
- Die Pauschalen für die Erstaustattung werden am Ende des Monats, welcher auf den Monat der Anschaffung folgt, überwiesen.
- Die Betriebskostenpauschalen pro Monat werden in einer Summe auf allen künftigen Vierteljahresabrechnungen gutgeschrieben und mit der Restzahlung des Quartales ausgezahlt.
Ansprechpartner:
Rückfragen an Frau Schumann, Tel.: 0391/6293-236