Zahltermine und Hinweise zur Refinanzierung

(Stand: 17.03.2020)

Voraussetzung für die Refinanzierung:

  • Einreichung des Formulars „Erklärung zum Nachweis der Anbindung an die Telematikinfrastruktur"

 

Erstattungspauschalen

Download: Übersicht Erstattungspauschalen

 

Zahltermine:

  • Die Pauschalen für die Erstaustattung werden am Ende des Monats, welcher auf den Monat der Anschaffung folgt, überwiesen.
  • Die Betriebskostenpauschalen pro Monat werden in einer Summe auf allen künftigen Vierteljahresabrechnungen gutgeschrieben und mit der Restzahlung des Quartales ausgezahlt.

 

Ansprechpartner:
Rückfragen an Frau Schumann, Tel.: 0391/6293-236

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