Das Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP)
Datenbasis zur wirtschaftlichen Lage in vertragszahnärztlichen Praxen
Datenschutz, Datensicherheit und Anonymisierung
Aufwandsentschädigung, kostenloser Praxisbericht und Chefübersicht
Die Teilnahme am ZäPP ist freiwillig, eine Teilnahmepflicht besteht nicht. Die Rücksendung der ausgefüllten Erhebungsunterlagen wird mit einer Aufwandspauschale honoriert. Die Rücksendung der vollständig ausgefüllten Unterlagen wird mit einer Aufwandspauschale in Höhe von 250,- Euro je Einzelpraxis und 350,- Euro je Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis) honoriert (gesetzl. Umsatzsteuer inklusive).
Nach Abschluss der Erhebung erhalten alle Teilnehmer zudem wieder kostenlose Feedbackberichte, in denen die eigenen Daten als individueller Praxisbericht und Chefübersicht aufbereitet sind. Das gibt Ihnen einen Überblick über die betriebswirtschaftliche Situation Ihrer Praxis und dient zugleich als Kontroll- und Planungsinstrument.
Die Chefübersicht wird um die aktualisierten Daten der Erhebung 2019 ergänzt und ermöglicht anhand von Szenarioanalysen eine Finanzplanung für kommende Jahre, beispielsweise zu den Auswirkungen von Investitionen oder Personalveränderungen.
Mit dem ZäPP beauftragt: Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung
Mit der Erhebung ist in diesem Jahr wieder das renommierte Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) beauftragt. Als führendes Forschungsinstitut für angewandte Versorgungsforschung ist das Zi Garant für eine wissenschaftlich neutrale Datenerfassung und verarbeitung nach methodisch anerkannten Standards (www.zi.de).
Zahnärztinnen und Zahnärzte erhalten die Erhebungsunterlagen zur Teilnahme am ZäPP per Post. Der Versand der Erhebungsunterlagen erfolgt ab September 2019. Eine vorhergehende Anmeldung oder Bestellung von Unterlagen ist nicht notwendig.
für die kassenärztliche Versorgung (Zi) (Treuhandstelle des Zi, Hildesheimer
Straße 14a, 15366 Neuenhagen) zurückzuschicken.
Weitere Informationen
Für persönliche Rückfragen können Sie sich an Herrn Robin Wille (Tel.: 0391 6293 191) als Ansprechpartner bei der
Auch die Treuhandstelle des Zi steht Zahnärztinnen und Zahnärzten bei Bedarf unter der
Die Website des ZäPP mit weiterführenden Informationen, Hilfestellungen und begleitenden Unterlagen zur Erhebung ist unter www.zäpp.de zu finden.
Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz hat der Gesetzgeber ab dem Jahr 2013 neue Kriterien für die Vergütungsveränderung geschaffen. Statt der bisherigen Grundlohnsummenanbindung sollen die Gesamtvergütungen unter Berücksichtigung der Zahl und Struktur der Versicherten, der Morbiditätsentwicklung, der Kosten- und Versorgungsstruktur, der für die vertragszahnärztliche Tätigkeit aufzuwendenden Arbeitszeit sowie der Art und des Umfangs zahnärztlicher Leistungen vereinbart werden.
Mit dem ZäPP wird den dadurch gestiegenen inhaltlichen und methodischen Anforderungen an belastbare Daten zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der zahnärztlichen Versorgung Rechnung getragen. Das Projekt schafft zudem eine einheitliche, umfassende Datengrundlage, um die Interessen der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Verhandlungen der KZV Sachsen-Anhalt und der KZBV mit den Krankenkassen wirksam zu vertreten.