Das Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP)

Logo ZäPPLogo des ZiLogo der KZBV

Datenbasis zur wirtschaftlichen Lage in vertragszahnärztlichen Praxen

Das Zahnärzte-Praxis-Panel – kurz ZäPP – ist eine Erhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur in vertragszahnärztlichen Praxen. Ziel des ZäPP ist es, eine aussagekräftige und belastbare Datengrundlage über die Rahmenbedingungen und die wirtschaftliche Entwicklung der Praxen in ganz Deutschland zu gewinnen.
 
Die Ergebnisse der Untersuchung sind für künftige Verhandlungen mit den Krankenkassen auf Landes- und Bundesebene zur Weiterentwicklung der Gesamtvergütungen und der Gebührenordnung von entscheidender Bedeutung.
 
Die ZäPP-Erhebung ist in Form eines sogenannten Panels organisiert. Das bedeutet, dass idealerweise möglichst gleichbleibende Teilnehmerinnen und Teilnehmer über mehrere Jahre hinweg regelmäßig Auskunft zu ihrer Praxisstruktur und -organisation, erbrachten Leistungen und Finanzdaten der Praxis geben.

Datenschutz, Datensicherheit und Anonymisierung

Zur Wahrung der Anonymität der Teilnehmenden wurde eine Treuhandstelle eingerichtet. Sämtliche von den teilnehmenden Praxen eingereichten Erhebungsdaten werden pseudonymisiert und in einer eigens dafür eingerichteten Datenstelle unter Beachtung höchster Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz verarbeitet. Sämtliche Datenverarbeitungsprozesse sind so angelegt, dass eine nachträgliche Zuordnung der erhobenen Daten zu einer bestimmten Praxis faktisch ausgeschlossen ist.

Aufwandsentschädigung, kostenloser Praxisbericht und Chefübersicht

Die Teilnahme am ZäPP ist freiwillig, eine Teilnahmepflicht besteht nicht. Die Rücksendung der ausgefüllten Erhebungsunterlagen wird mit einer Aufwandspauschale honoriert. Die Rücksendung der vollständig ausgefüllten Unterlagen wird mit einer Aufwandspauschale in Höhe von 250,- Euro je Einzelpraxis und 350,- Euro je Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis) honoriert (gesetzl. Umsatzsteuer inklusive).

Nach Abschluss der Erhebung erhalten alle Teilnehmer zudem wieder kostenlose Feedbackberichte, in denen die eigenen Daten als individueller Praxisbericht und Chefübersicht aufbereitet sind. Das gibt Ihnen einen Überblick über die betriebswirtschaftliche Situation Ihrer Praxis und dient zugleich als Kontroll- und Planungsinstrument.

Die Chefübersicht wird um die aktualisierten Daten der Erhebung 2019 ergänzt und ermöglicht anhand von Szenarioanalysen eine Finanzplanung für kommende Jahre, beispielsweise zu den Auswirkungen von Investitionen oder Personalveränderungen.

Mit dem ZäPP beauftragt: Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung

Mit der Erhebung ist in diesem Jahr wieder das renommierte Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) beauftragt. Als führendes Forschungsinstitut für angewandte Versorgungsforschung ist das Zi Garant für eine wissenschaftlich neutrale Datenerfassung und  verarbeitung nach methodisch anerkannten Standards (www.zi.de).

Zahnärztinnen und Zahnärzte erhalten die Erhebungsunterlagen zur Teilnahme am ZäPP per Post. Der Versand der Erhebungsunterlagen erfolgt ab September 2019. Eine vorhergehende Anmeldung oder Bestellung von Unterlagen ist nicht notwendig.

Praxen, die am ZäPP teilnehmen wollen, werden gebeten, ihre ausgefüllten Erhebungsunterlagen im bereitgestellten Rücksendeumschlag spätestens bis zum 31. Januar 2020 an die Treuhandstelle des Zentralinstituts
für die kassenärztliche Versorgung (Zi) (Treuhandstelle des Zi, Hildesheimer
Straße 14a, 15366 Neuenhagen) zurückzuschicken.

Weitere Informationen

Zusätzliche Informationen zum ZäPP finden Sie in einem FAQ-Katalog auf der Website www.zäpp.de.
 

Für persönliche Rückfragen können Sie sich an Herrn Robin Wille (Tel.: 0391 6293 191) als Ansprechpartner bei der
KZV Sachsen-Anhalt wenden.
Auch die Treuhandstelle des Zi steht Zahnärztinnen und Zahnärzten bei Bedarf unter der
Rufnummer 030 4005-2446 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr gerne zur Verfügung.
Oder schicken Sie einfach eine E-Mail an kontakt@zi-treuhandstelle.de.
Die Website des ZäPP mit weiterführenden Informationen, Hilfestellungen und begleitenden Unterlagen zur Erhebung ist unter www.zäpp.de zu finden.
 

Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz hat der Gesetzgeber ab dem Jahr 2013 neue Kriterien für die Vergütungsveränderung geschaffen. Statt der bisherigen Grundlohnsummenanbindung sollen die Gesamtvergütungen unter Berücksichtigung der Zahl und Struktur der Versicherten, der Morbiditätsentwicklung, der Kosten- und Versorgungsstruktur, der für die vertragszahnärztliche Tätigkeit aufzuwendenden Arbeitszeit sowie der Art und des Umfangs zahnärztlicher Leistungen vereinbart werden.

Mit dem ZäPP wird den dadurch gestiegenen inhaltlichen und methodischen Anforderungen an belastbare Daten zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der zahnärztlichen Versorgung Rechnung getragen. Das Projekt schafft zudem eine einheitliche, umfassende Datengrundlage, um die Interessen der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Verhandlungen der KZV Sachsen-Anhalt und der KZBV mit den Krankenkassen wirksam zu vertreten.

Zurück