Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

Über die KZV

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KZV Sachsen-Anhalt) ist die berufsständische Vertretung der Vertragszahnärzteschaft in Sachsen-Anhalt. Ihre Mitglieder sind die 1.675 an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte des Landes Sachsen-Anhalt, darunter mehr als 1.400 Zahnarztpraxen in eigener Niederlassung (Stand: 24.08.2018).

Die KZV Sachsen-Anhalt wurde am 28. Juni 1991 als Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) in Magdeburg gegründet. Sie ist der pflichtgemäße Zusammenschluss der im Land Sachsen-Anhalt an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte. Ihre Aufgaben resultieren aus den gesetzlichen Aufträgen im Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches V (SGB V). Ihr obliegt die Interessenvertretung der Vertragszahnärzteschaft (Vertragszahnärzte und Kieferorthopäden) und die Sicherstellung der flächendeckenden zahnärztlichen Versorgung der gesetzlich versicherten Bevölkerung in Sachsen-Anhalt gemäß Sicherstellungsauftrag (§ 72 SGB V).

Die KZV Sachsen-Anhalt ist eine von 16 weiteren regional organisierten Mitgliedsorganisationen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, K.d.ö.R. (KZBV).

Träger der öffentlich-rechtlichen Selbstverwaltung

Die KZV Sachsen-Anhalt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Leitgedanke öffentlich-rechtlicher Selbstverwaltungen ist die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben in gesetzlich geregelten Strukturen durch organisierte und verfasste Berufsstände. In der Regel sind dies Aufgaben, die wegen ihrer Besonderheit staatlichem Handeln traditionell nicht innewohnen, aber wegen ihrer Bedeutung für das Gemeinwohl der Aufsicht des Staates unterliegen.

Die KZV Sachsen-Anhalt ist an die Vorgaben des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) gebunden. Sie untersteht der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt. Als Einrichtung der Selbstverwaltung der Vertragszahnärzteschaft des Landes Sachsen-Anhalt ist es ihre vordergründige Aufgabe, Unterstützungsfunktionen für die Zahnärzteschaft zu bieten und berufsständische Interessenvertretung gegenüber der Politik zu sein.

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