Patient im Mittelpunkt
In einem immer komplexer werdenden Gesundheitssystem braucht der Patient Orientierung. Er muss verständlich aufgeklärt und beraten werden. Zahnärztinnen und Zahnärzte sind die Anwälte ihrer Patienten. Sie tragen Verantwortung für ihre Mundgesundheit und setzen sich jeden Tag aufs Neue für ihre bestmögliche Versorgung ein.
Auch die KZV Sachsen-Anhalt möchte diesem Anspruch Rechnung tragen. Mit eigenen Informations- und Beratungsangeboten und den Verweis auf wissenschaftliche fundierte zahnmedizinische Ratgeberseiten unterstützt sie die Beratung der Patienten und die Zahnarztpraxen in ihrer Kommunikation mit den Patienten.
In der Zahnmedizin gibt es für einen Befund häufig mehrere verschiedene Therapien, die sich gerade im Hinblick auf Ästhetik und Kosten zum Teil deutlich unterscheiden. Patienten fällt es aber oft schwer, zwischen den verschiedenen Möglichkeiten zu wählen. Die Zahnärzteschaft hat daher verschiedene Beratungs- und Hilfsangebote für die Patienten entwickelt.
Im zahnärztlichen Beratungsnetzwerk arbeiten Zahnärztinnen, Zahnärzte und Mitarbeiter der Verwaltung frei von Weisungen Dritter und frei von wirtschaftlichen Interessen.
Zahnärztliche Patientenberatung
Bei allgemeinen Fragen zu einer zahnärztlichen Behandlung können sich Patienten an die zahnärztlichen Patientenberatungsstellen in Sachsen-Anhalt wenden. Eine Beratung vor Ort ist in fünf Städten des Landes (Magdeburg, Halle, Stendal, Dessau-Roßlau und Halberstadt) möglich. Die Beratungsstellen sind aber auch per Telefon oder per E-Mail erreichbar. Die Seite www.patientenberatung-der-zahnaerzte.de listet die Kontaktdaten der Patienten- und Zweitmeinungsberatungsstellen bundesweit auf.
Mehr erfahren Sie auf der Internetseite der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt.
Allgemeine Patientenberatung in Sachsen-Anhalt
Patientenberatung der Zahnärzte (bundesweite Beratungsangebote)
Zweitmeinungsberatung zu einer geplanten Versorgung mit Zahnersatz
Bei Fragen zu einer geplanten Versorgung mit Zahnersatz bieten die Kassenzahnärztliche Vereinigung und die Verbraucherzentrale in Sachsen-Anhalt gemeinsam eine spezielle Zweitmeinungsberatung Zahnersatz an.
Auf der Grundlage des Behandlungsplanes, dem Heil- und Kostenplan, erhalten Patienten eine individuelle Beratung durch fachlich versierte Mitarbeiter der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, eine klinische Untersuchung durch unabhängige Gutachterzahnärzte oder eine Rechtsberatung durch die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.
Mehr zur Zweitmeinung Zahnersatz
Das Gutachterwesen - eine neutrale Hilfe bei Konflikten
Lassen sich die Probleme bei den Patientenberatungsstellen nicht klären, kann ein Gutachter eingeschaltet werden. Für gesetzlich Krankenversicherte werden die Gutachter einvernehmlich von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen bestellt („vertragszahnärztliches Gutachterverfahren“). Das Gutachterwesen dient der Überprüfung der Behandlungsqualität und ist in Verträgen mit den Krankenkassen geregelt. Die Gutachter sind unabhängig und entscheiden darüber, ob eine Behandlung qualitativ in Ordnung ist, die Versorgung nachgebessert werden kann oder ob eine Neuversorgung notwendig ist.
Eine solche Überprüfung ist möglich bei Zweifel an der Befund-, Behandlungs- und Kostenplanung eines Zahnarztes (Planungsgutachten) oder bei Annahme von Mängeln im Behandlungsergebnis (Mängelgutachten).
Auch Privatpatienten und GKV-Patienten die außervertragliche Privatleistungen in Anspruch genommen haben und damit unzufrieden sind, können bei den Zahnärztekammern ein Gutachten – das sogenannte Privatgutachten – über die durchgeführte Behandlung beauftragen.
Die Schlichtungsstelle der ZÄK Sachsen-Anhalt - Streitfragen beilegen
Die Schlichtungsstelle ist eine Einrichtung der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt. Sie ist dazu bestimmt, bei Missverständnissen und Problemen zwischen Zahnärzten und Patienten einen Vergleich herbeizuführen und somit eine für alle Beteiligte aufwändige gerichtliche Auseinandersetzung möglichst zu vermeiden. Voraussetzung für ein Schlichtungsverfahren ist, dass beide Seiten ihr Einverständnis dazu erklären. Die Schlichtung kann sowohl von betroffenen Patienten als auch von Zahnärzten beantragt werden.
Der ZahnRat ist eine Zeitschrift für Patienten zur Information über zahnmedizinische Behandlungen sowie Themen zur Mund- und Zahngesundheit, welche in Zahnarztpraxen kostenlos erhältlich ist. Die Zeitschrift wird herausgegeben von den Landeszahnärztekammern der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt.
Es gibt viele Internetseiten, die zahnmedizinische Informationen und Hinweise zur Zahn- und Mundgesundheit vermitteln. Nicht immer sind diese Wissensangebote seriös oder frei von Interessen, nicht immer geben diese Seiten den aktuellen Stand des (zahn-)medizinisches Wissens wieder.
Als Wegweiser zu zuverlässigen und anerkannten Zahngesundheitsinformationen haben wir für Sie die folgenden Links zusammengetragen.
Ein Notdienstverzeichnis für Sachsen-Anhalt, in dem Sie als Patient die Informationen bezüglich der Notdienst-leistenden Praxis in Ihrer Nähe finden, hält die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt auf ihrer Internetseite (www.zaek-sa.de) vor.
Externer Link: Notdienstverzeichnis
Für die Suche einer Zahnarztpraxis im Land Sachsen-Anhalt benutzen Sie bitte die Suchmaske auf der Internetseite der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt: www.zaek-sa.de.
Im Rahmen des Gesundheitszieleprozesses des Landes Sachsen-Anhalt wurden in verschiedenen Modellprojekten Infoblätter und Materialien entwickelt. Diese Dokumente sind als Handreichung für verschiedene Patientengruppen gedacht. Sie sollen ihnen sinnvolle Ratgeber und Gedächtnisstütze für notwendige Vorsorge- bzw. Kontrolluntersuchungen sein.
Hier erfahren Sie, wie und wo Sie diese Materialien erhalten. Einige Dokumente stehen direkt zum Herunterladen zur Verfügung.
Das Bonusheft der gesetzlichen Krankenversicherung wurde 1989 eingeführt. Seitdem erhalten alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen sowie deren mitversicherte Familienangehörige ihr persönliches Exemplar. Das Bonusheft ist ein Nachweisheft für den regelmäßigen Zahnarztbesuch und für regelmäßige Zahnpflege. Die Dokumentation ermöglicht einen zusätzlichen Bonus der gesetzlichen Krankenversicherung bei einer Versorgung mit Zahnersatz. |