Zulassung/Antragsformulare
Auf dieser Seite erhalten Sie wichtige Informationen rund um die Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit und zur Beschäftigung angestellter Zahnärzte und Assistenten in Sachsen-Anhalt. Antragsformulare und Erklärungen für Ihre Zulassungsunterlagen als Download finden Sie hier.
Sitzunges des Zulassungsausschusses
Bitte beachten Sie, dass sich bestimmte Einreichungs- und Antragsfristen an den Sitzungsterminen des Zulassungsausschusses orientieren. Der Ausschuss tagt quartalsweise viermal im Jahr. Die nächsten Sitzungstermine des Zulassungsausschusses finden Sie in der Terminübersicht.
Ansprechpartner: Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses/ Registerstelle
Im vertragszahnärztlichen Bereich gibt es verschiedene Formen der zahnärztlichen Berufsausübung, z. B.:
- Zulassung,
- Anstellung,
- Assistent.
Darüber hinaus gelten bestimmte Antrags- und Meldepflichten und -fristen, z. B.:
- Urlaubs-, Krankheits- und Abwesenheitsmeldung,
- Änderung des Tätigkeitsumfangs - auch bei angestellten Zahnärzten und Assistenten -,
- Schwangerschaft/Elternzeit,
- Ruhen bzw. Beendigung der Zulassung,
- Änderung der Praxisform und
- Verlegung des Praxissitzes
- etc.
Ihr Ansprechpartner hierzu ist die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses/ Registerstelle. Die Mitarbeiterinnen beraten Sie gern:
- Frau Freber, KZV, Abt. Recht - Zulassung, Tel.: 0391 6293 271
- Frau Baumgardt, KZV, Abt. Recht - Zulassung, Tel.: 0391 6293 272
Übersicht: Zulassung / Anstellung / Assistent - Was gilt für wen?
In der folgenden Übersicht sind grundlegende Regelungen für die Zulassung, Anstellung und Assistententätigkeit dargelegt.
(die Tabelle als PDF zum Dowload: Übersicht Zulassung)
Zulassung | Angestellter Zahnarzt | Assistent | |
---|---|---|---|
Voraussetzung | mindestens zweijährige Vorbereitungszeit |
mindestens zweijährige Vorbereitungszeit |
Approbation bzw. Berufserlaubnis gem. § 13 Zahnheilkundegesetz |
Antragstellung durch | den Zulassungswilligen | den Arbeitgeber (Praxisinhaber) |
den Arbeitgeber (Praxisinhaber) |
Antragstellung an | Zulassungsausschuss | Zulassungsausschuss | Vorstand der KZV S.-A. |
Antragsunterlagen |
Formulare |
Formulare |
Formulare |
Antragsfrist |
4 Wochen vor Sitzung des Zulassungs- (Der Ausschuss tagt jeweils im letzten Monat eines Quartals.) |
14 Tage vor Genehmigungstermin beantragen | |
Genehmigung ab | Beschlussfassung des Zulassungsausschusses (keine rückwirkende Genehmigung) |
gemäß Antragstellung (keine rückwirkende Genehmigung) |
|
Genehmigung ist gebunden an | den Praxissitz | den Arbeitgeber (Praxisinhaber), bei üBAGs personenbezogen |
|
Gebühren gemäß Zulassungsverordnung | insgesamt 500,00 Euro (ohne Register) |
insgesamt 920,00 Euro (ohne Register) |
gebührenfrei |
Befristung | nein | nein |
ja Ausbildungsassistent: Entlastungsassistent: |
Teilzeit-Möglichkeit | ja, halber Versorgungsauftrag |
bis 10 h: 25 % |
bis 10 h: 25 % über 30 h: 100 % |
KZV-Mitglied § 3 Satzung | ja | ja | nein |
Verpflichtung zur Teilnahme am Notdienst | ja | ja | ja, außer Ausbildungs- assistenten im 1. Jahr |
Fortbildungspflicht nach SGB V (§ 95 Abs. d SGB V) |
ja | ja | nein |
Degressionsgrenze (bei Vollzeittätigkeit) § 85 Abs. A SGB V |
100 % | 100 % | 25 % |
Anspruchsberechtigung im HVM | entsprechend Zulassungsstatus |
entsprechend Genehmigungsstatus |
entsprechend Genehmigungsstatus |
Informationen zu Berufsstart, Freiberuflichkeit und Praxisgründung
Praxisgründung - Der Weg in die Freiberuflichkeit
Diese Publikation unterstützt Sie beim Start in das zahnärztliche Berufsleben. Sie gibt Antworten auf wesentliche Fragen rund um Praxisgründung und Berufsausübung.
Praxisgründung - Der Weg in die Freiberuflichkeit (pdf, 129 Seiten, ca. 5 MB)
Verzicht auf die Zulassung
Wer den Verzicht auf die Zulassung (gemäß § 28 Abs. 1 und 2 ZÄ-ZV) erklären will, muss die Verzichtserklärung bis zum Vorquartal in der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses einreichen. Eine Verzicht auf die Zulassung zum 31. Dezember des Jahres XY bedarf etwa einer Verzichtserklärungen bis zum 30. September XY.
Verzichtserklärungen, die später eingehen (laufendes Quartal, bzw. bis 4 Wochen vor der Zulassungsausschusssitzung) und Beendigungen der Zulassung zu Terminen, die nicht dem Quartalsende entsprechen, sind gebührenpflichtig.
Arbeitszeit von Angestellten
Veränderungen der wöchentlichen Arbeitszeit von angestellten Zahnärzten (z.B. auch wegen Krankheit und Schwangerschaft) oder das Beschäftigungsende müssen dem Zulassungsausschuss umgehend mitgeteilt werden.
Hierfür steht Ihnen auf der Internetseite ein Formular zur Verfügung. Die Meldung an den Zulassungsausschuss kann aber auch als formlose Mitteilung erfolgen.
Antragsformulare und Erklärungen