Zulassung/Antragsformulare

Auf dieser Seite erhalten Sie wichtige Informationen rund um die Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit und zur Beschäftigung angestellter Zahnärzte und Assistenten in Sachsen-Anhalt. Antragsformulare und Erklärungen für Ihre Zulassungsunterlagen als Download finden Sie hier.

Antragsformulare und Erklärungen

Sitzunges des Zulassungsausschusses

Bitte beachten Sie, dass sich bestimmte Einreichungs- und Antragsfristen an den Sitzungsterminen des Zulassungsausschusses orientieren. Der Ausschuss tagt quartalsweise viermal im Jahr. Die nächsten Sitzungstermine des Zulassungsausschusses finden Sie in der Terminübersicht.

Terminübersicht

Ansprechpartner: Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses/ Registerstelle

Im vertragszahnärztlichen Bereich gibt es verschiedene Formen der zahnärztlichen Berufsausübung, z. B.:

  • Zulassung,
  • Anstellung,
  • Assistent.

Darüber hinaus gelten bestimmte Antrags- und Meldepflichten und -fristen, z. B.:

  • Urlaubs-, Krankheits- und Abwesenheitsmeldung,
  • Änderung des Tätigkeitsumfangs - auch bei angestellten Zahnärzten und Assistenten -,
  • Schwangerschaft/Elternzeit,
  • Ruhen bzw. Beendigung der Zulassung,
  • Änderung der Praxisform und
  • Verlegung des Praxissitzes
  • etc.

Ihr Ansprechpartner hierzu ist die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses/ Registerstelle. Die Mitarbeiterinnen beraten Sie gern:

  • Frau Freber, KZV, Abt. Recht - Zulassung, Tel.: 0391 6293 271
  • Frau Baumgardt, KZV, Abt. Recht - Zulassung, Tel.: 0391 6293 272

Übersicht: Zulassung / Anstellung / Assistent - Was gilt für wen?

In der folgenden Übersicht sind grundlegende Regelungen für die Zulassung, Anstellung und Assistententätigkeit dargelegt.

(die Tabelle als PDF zum Dowload: Übersicht Zulassung)

 ZulassungAngestellter ZahnarztAssistent
Voraussetzung mindestens zweijährige
Vorbereitungszeit
mindestens zweijährige
Vorbereitungszeit
Approbation bzw.
Berufserlaubnis gem. § 13
Zahnheilkundegesetz
Antragstellung durch den Zulassungswilligen den Arbeitgeber
(Praxisinhaber)
den Arbeitgeber
(Praxisinhaber)
Antragstellung an Zulassungsausschuss Zulassungsausschuss Vorstand der KZV S.-A.

Antragsunterlagen
(bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses od. online als Download)

Antragsformulare

Formulare
("Antrag auf Zulassung")



Antragsformulare

Formulare
("Antrag auf Beschäftigung
eines angestellten
Zahnarztes")

Antragsformulare

Formulare
("Antrag auf Beschäftigung
eines Assistenten")


Antragsformulare

Antragsfrist

4 Wochen vor Sitzung des Zulassungs-
ausschusses

(Der Ausschuss tagt jeweils im letzten Monat eines Quartals.)

14 Tage vor Genehmigungstermin beantragen
Genehmigung ab Beschlussfassung des Zulassungsausschusses
(keine rückwirkende Genehmigung)
gemäß Antragstellung
(keine rückwirkende
Genehmigung)
Genehmigung ist gebunden an den Praxissitz den Arbeitgeber (Praxisinhaber),
bei üBAGs personenbezogen
Gebühren gemäß Zulassungsverordnung insgesamt 500,00 Euro
(ohne Register)
insgesamt 920,00 Euro
(ohne Register)
gebührenfrei
Befristung nein nein

ja

Ausbildungsassistent:
i.d.R. zwei Jahre

Entlastungsassistent:
i.d.R. 1 Jahr (Ausnahme
möglich)

Teilzeit-Möglichkeit ja, halber Versorgungsauftrag

bis 10 h: 25 %
bis 20 h: 50 %
bis 30 h: 75 %
über 30 h: 100 %

bis 10 h: 25 %
bis 20 h: 50 %
bis 30 h: 75 %
(Ausbildung wird zeitlich
entsprechend verlängert.)

über 30 h: 100 %

KZV-Mitglied § 3 Satzung ja ja nein
Verpflichtung zur Teilnahme am Notdienst ja ja ja, außer Ausbildungs-
assistenten im 1. Jahr
Fortbildungspflicht nach SGB V
(§ 95 Abs. d SGB V)
ja ja nein
Degressionsgrenze
(bei Vollzeittätigkeit)
§ 85 Abs. A SGB V
100 % 100 % 25 %
Anspruchsberechtigung im HVM entsprechend
Zulassungsstatus
entsprechend
Genehmigungsstatus
entsprechend
Genehmigungsstatus

Informationen zu Berufsstart, Freiberuflichkeit und Praxisgründung

 

Praxisgründung - Der Weg in die Freiberuflichkeit

Diese Publikation unterstützt Sie beim Start in das zahnärztliche Berufsleben. Sie gibt Antworten auf wesentliche Fragen rund um Praxisgründung und Berufsausübung.

Praxisgründung - Der Weg in die Freiberuflichkeit (pdf, 129 Seiten, ca. 5 MB)

 

Verzicht auf die Zulassung

Wer den Verzicht auf die Zulassung (gemäß § 28 Abs. 1 und 2 ZÄ-ZV) erklären will, muss die Verzichtserklärung bis zum Vorquartal in der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses einreichen. Eine Verzicht auf die Zulassung zum 31. Dezember des Jahres XY bedarf etwa einer Verzichtserklärungen bis zum 30. September XY.

Verzichtserklärungen, die später eingehen (laufendes Quartal, bzw. bis 4 Wochen vor der Zulassungsausschusssitzung) und Beendigungen der Zulassung zu Terminen, die nicht dem Quartalsende entsprechen, sind gebührenpflichtig.

Arbeitszeit von Angestellten

Veränderungen der wöchentlichen Arbeitszeit von angestellten Zahnärzten (z.B. auch wegen Krankheit und Schwangerschaft) oder das Beschäftigungsende müssen dem Zulassungsausschuss umgehend mitgeteilt werden.

Hierfür steht Ihnen auf der Internetseite ein Formular zur Verfügung. Die Meldung an den Zulassungsausschuss kann aber auch als formlose Mitteilung erfolgen.

Antragsformulare und Erklärungen

 

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