Auf Grund intensiver Wartungsarbeiten wird es am Dienstag, den 08.09.2020 ab 8 Uhr voraussichtlich für 2-3 Stunden, zu einer eingeschränkten Erreichbarkeit der Webseite kommen.
Telefonisch und per Email sind wir weiterhin wie gewohnt für Sie da.
Gegenwärtig kommt es in den Zahnarztpraxen zu Problemen bei der Verarbeitung neu ausgegebener eGK-G2-Karten der KKH. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, sollte ein Versicherter der KKH mit einer neu ausgegebenen eGK bei Ihnen in der Praxis erscheinen und das Einlesen der Karte zu einer Fehlermeldung führt.
Eine jüngst durch die WHO veröffentlichte Empfehlung, Zahnarzttermine aufgrund höherer Infektionsrisiken aufzuschieben, gilt nicht für alle Länder und Infektionslagen. Strenge Hygienestandards in deutschen Zahnarztpraxen ermöglichen auch in Sachsen-Anhalt weiterhin eine ununterbrochene und sichere zahnmedizinische Versorgung.
Zur Zeit bietet nur die Firma CGM dieses Konnektor-UPDATE an. Die Förderung für dieses UPDATE wird mit 530 Euro refinanziert. Das Formular zur Refinanzierung finden Sie unter Formulare TI.
Die Beantragung eines neuen elektronischen Heilberufsausweises (eHBA G2) ist im Moment nicht zwingend notwendig, da die neuen Fachanwendungen auch mit dem jetzigen eHBA funktionieren.
Diese Frage hat das Oberlandesgericht Naumburg in seinem Urteil vom 18.12.2017, Az.: 1 U 87/17 beantwortet. In dem zugrunde liegenden Sachverhalt hat die Patientin der Behandlerin (Diplompsychologin und Psychotherapeutin) ihre Zustimmung erteilt, den Ehemann der Patientin über die Einweisung ins Krankenhaus in Kenntnis zu setzen.