Aktuelle Frage - Archiv

Rechtfertigt jede Verletzung der Schweigepflicht eine Geldentschädigung?

Diese Frage hat das Oberlandesgericht Naumburg in seinem Urteil vom 18.12.2017, Az.: 1 U 87/17 beantwortet. In dem zugrunde liegenden Sachverhalt hat die Patientin der Behandlerin (Diplompsychologin und Psychotherapeutin) ihre Zustimmung erteilt, den Ehemann der Patientin über die Einweisung ins Krankenhaus in Kenntnis zu setzen.

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Wann darf der Vertragszahnarzt während der prothetischen Versorgung gewechselt werden?

Das Sozialgericht Frankfurt am Main hat sich kürzlich mit der praxisrelevanten Frage zur Zulässigkeit eines Zahnarztwechsels während der noch nicht abgeschlossenen prothetischen Behandlung in zwei Eilrechtsschutzverfahren auseinandergesetzt. Beide Eilanträge richteten sich gegen die Krankenkassen auf die Verpflichtung zur Genehmigungserteilung zu einem Zahnarztwechsel für die erforderliche Nachbesserung bzw. Neuanfertigung eines Zahnersatzes mit anschließender Kostenübernahme.

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Gewährleistung für Zahnersatz nach Praxisaufgabe: Wie verhält man sich bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen eines Patienten?

Zur Beantwortung dieser Frage soll zunächst klargestellt werden, dass der Zahnarzt gegenüber dem Patienten entgegen allen kursierenden Gerüchten im Rahmen der zweijährigen Gewährleistung gem. § 136a Absatz 4 SGB V auch nach seiner Praxisaufgabe weiterhin haftet.

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Elektronische Patientenakte, elektronische Gesundheitsakte – Was steckt dahinter?

Die Begriffe Gesundheitsakte und Patientenakte werden oft synonym verwendet, obwohl sehr unterschiedliche Konzepte damit verbunden sind.

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Wird die TI-Anbindung weitergehen, nachdem Gesundheitsminister Spahn und Kanzlerin Merkel Kritik an der eGK geübt haben?

Ja. Zwar haben Spahn und Merkel mit ihren Äußerungen zur Gesundheitskarte in der vergangenen Woche zunächst erheblichen Zweifel daran gesät, dass das Projekt TI weitergeführt wird wie bisher. Doch nun hat Jens Spahn nach Berichten der Süddeutschen Zeitung klargestellt, dass er an der Karte festhält. Auch die KZBV äußerte sich dazu. Danach stand die grundsätzliche Einführung der TI und somit die digitale Vernetzung der Teilnehmer des Gesundheitswesens ausdrücklich nicht zur Disposition.

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Wie wird die EU-Quecksilberverordnung in einer Zahnarztpraxis umgesetzt?

Ab dem 1. Januar 2019 darf Dentalamalgam nur noch in vordosierter, verkapselter Form verwendet werden. Die Verwendung von Quecksilber in loser Form durch Zahnärzte ist verboten. Darüber hinaus müssen alle Zahnarztpraxen, die Amalgam verwenden, mit „hocheffizienten Amalgamabscheidern“ (d.h. Amalgamabscheider zur Rückhaltung und Sammlung von Amalgampartikeln, auch von im Abwasser enthaltenen Partikeln) bis 2019 bzw. 2021 ausgerüstet sein.

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Zahnarztwerbung: Was muss beachtet werden?

Das Bundesverfassungsgericht hat werberechtliche Vorschriften in (zahn)ärztlichen Berufsordnungen mit der Maßgabe als verfassungsgemäß angesehen, dass nicht jede, sondern lediglich die berufswidrige Werbung verboten ist. Für interessengerechte und sachangemessene Informationen, die keinen Irrtum erregen, muss im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben.

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Was ist beim Krankenkassenwechsel zu beachten?

Nachfragen von Seiten einiger Zahnärzte haben uns veranlasst, einige grundlegende Gesichtspunkte des Krankenkassenwechsels kurz darzustellen.

Versicherte können grundsätzlich die Krankenkasse jederzeit wechseln. Dazu ist Folgendes zu beachten.

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Darf eine zahnärztliche Behandlung unbestellter Schmerzpatienten während der regulären Sprechzeit abgelehnt werden?

Es gehört zu den vertragszahnärztlichen Pflichten sowohl am Notdienst zu den sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 SGB V i.V.m. § 14 Berufsordnung der ZÄK bzw. der Notfalldienstordnung der ZÄK Sachsen-Anhalt) teilzunehmen als auch während der (regulären) Sprechstundenzeiten in Notfällen oder bei akuten Schmerzen eine Behandlung der unbestellten Schmerzpatienten zu übernehmen.

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Ist eine Krankenkasse verpflichtet, eine Abtretungsvereinbarung bei Direktabrechnung des Festzuschusses anzuerkennen?

Ein Zahnarzt kann ein Interesse daran haben, dass der an den Patienten auszuzahlende Festzuschuss direkt von einer Krankenkasse an den Zahnarzt überwiesen wird. Nach § 53 Abs. 2 Nr. 2 SGB I können Ansprüche auf Geldleistungen übertragen und verpfändet werden, wenn der zuständige Leistungsträger (hier: Krankenkasse) feststellt, dass die Übertragung oder Verpfändung im wohlverstandenen Interesse des Berechtigten (hier: Versicherten) liegt.

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Kann der Doktortitel in Personenstandsregistern eingetragen werden?

Der BGH (Beschluss vom 4. September 2013, Az.: XII ZB 526/12) hat hierzu entschieden, dass akademische Grade seit dem Inkrafttreten des reformierten Gesetzes am 1.1.2009 nicht mehr in Personenstandsregistern einzutragen sind.

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Welche Auswirkung hat die Neuregelung des § 309 Nr. 13 BGB auf arbeitsvertragliche Ausschlussklauseln?

Zum 1. Oktober 2016 ist ein neu gefasster § 309 Nr. 13 BGB in Kraft getreten. Typischerweise enthalten viele Arbeitsverträge sog. Ausschlussklauseln, wonach Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. Derartige Ausschlussklauseln, die vom Arbeitnehmer eine "schriftliche Geltendmachung" seiner Ansprüche verlangen, verstoßen künftig gegen § 309 Nr.13 b) BGB, da sie eine strengere Form als die "Textform" vorschreiben.

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Genehmigungsfrist gem. § 13 Abs. 3a SGB V – Entscheidungsfrist oder Bekanntgabefrist?

Wird ein im Bundesmantelvertrag für Zahnärzte vorgesehenes Gutachterverfahren durchgeführt, hat die Krankenkasse gem. § 13 Abs. 3a SGB V ab Antragseingang innerhalb von sechs Wochen zu entscheiden. In § 13 Abs. 3a SGB V handelt es sich jeweils um die Entscheidungsfristen, die der Krankenkassen vollumfänglich zur Entscheidungsfindung zur Verfügung stehen. Daher müssen die Zahnärzte bzw. Versicherten nach Verstreichen der genannten Fristen eventuelle Postlaufzeiten berücksichtigen.

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Wann darf ein Zahnarzt eine Behandlung ablehnen?

Diese Frage stellt sich in verschiedenen Einzelfallkonstellationen immer wieder. Grundsätzlich übernimmt der Zahnarzt mit seiner Zulassung gleichzeitig die Verpflichtung, gesetzlich krankenversicherte Patienten nach dem Sachleistungsprinzip zu behandeln. Nichtsdestotrotz kann der Zahnarzt in Ausnahmefällen eine Behandlung ablehnen.

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Greift die Gewährleistung des Zahnarztes auch dann, wenn ein Dentallabor eigenständig Veränderungen an einer Prothese vornimmt?

In der Regel schickt der Zahnarzt eine Prothese ins Dentallabor, wo diese entsprechend nachgebessert und anschließend von dem Zahnarzt wieder eingesetzt wird. Wie ist es aber, wenn der Patient persönlich ins Dentallabor geht und dort Änderungen an der Prothese durchführen lässt, die vorher mit dem Zahnarzt nicht abgesprochen worden sind?

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Was bedeutet der Kenia-Kurs für die Gesundheitspolitik in Sachsen-Anhalt?

Schwarz-Rot-Grün, eine Kenia-Koalition, wird die nächsten fünf Jahre das politische Geschehen in Sachsen-Anhalt bestimmen. Die Regierungsgeschäfte werden in acht Ministerien und der Staatskanzlei geführt. Ministerpräsident des Landes ist Dr. Reiner Haseloff (CDU). Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration, das auch das gesundheitspolitische Ressort umfasst, ist bei der SPD angesiedelt. Neue Ministerin für die siebte Legislaturperiode ist Petra Grimm-Benne (SPD).

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Wem obliegt die Aufbewahrung des Bonusheftes?

Grundsätzlich ist es nicht zulässig, Bonushefte für Patienten bei den Patientenunterlagen in der Zahnarztpraxis zu verwahren, um gegebenenfalls einem Verlust bei den Patienten zu begegnen. Die Aufbewahrungspflicht trifft prinzipiell den Patienten und nicht den behandelnden Zahnarzt.

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Was muss bei der Namensgebung einer Zahnarztpraxis beachtet werden?

Der Praxisname ist das Aushängeschild jeder Zahnarztpraxis. Mit dem Praxisnamen wird die Praxis nach außen beworben und über lange Zeiten den Patienten bekannt gemacht. Häufig wurde viel Zeit und auch Geld in die Außendarstellung mit dem Praxisnamen investiert. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang die Vorgaben in der Berufsordnung für Zahnärzte.

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Was darf ich denn noch? Was ist verboten? – Schriftenreihe "Beruf + Recht" gibt Antworten

Die in der breiten Öffentlichkeit geführte Diskussion um Korruption und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen ist für den Gesetzgeber Anlass, in absehbarer Zeit eine entsprechende neue Strafrechtsnorm zu beschließen. Zudem gewinnen Transparenz und Compliance in der öffentlichen Wahrnehmung zunehmend an Bedeutung. Nicht zuletzt aus diesem Grund sind die Fragen „Was darf ich denn noch?“ und „Was ist verboten?“ inzwischen fester Bestandteil des Beratungsalltags von Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Die Schriftenreihe "Beruf + Recht" möchte in diesem Zusammenhang Antworten geben und dabei helfen, die spürbare Verunsicherung abzubauen.

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Mit welchen Krankenkassen konnte die KZV bereits ergänzende Vereinbarungen zur zahnmedizinischen Frühprävention abschließen?

Die KZV Sachsen-Anhalt schloss bereits in der Vergangenheit mit der BARMER GEK und der AOK Sachsen-Anhalt Vereinbarungen über die zahnmedizinische Prävention für versicherte Kleinkinder vom 6. bis 30. Lebensmonat. Nunmehr ist auch mit der KKH und der DAK Gesundheit ein Vertrag zustande gekommen.

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Müssen Zahnärzte eine Berufshaftpflichtversicherung besitzen?

Die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt sieht in § 4 ihrer Berufsordnung vor, dass ein Zahnarzt ausreichend gegen Haftpflichtansprüche aus seiner beruflichen Tätigkeit versichert sein muss. Auch nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe in Sachsen-Anhalt hat ein Kammerangehöriger grundsätzlich eine Berufshaftpflicht abzuschließen und während der Berufstätigkeit aufrechtzuerhalten.

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Tangiert die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) auch das Gesundheitswesen?

Eine Positivliste, die Ausnahmen für bestimmte gesellschaftliche Bereiche vorsieht, soll es nicht geben. Dennoch sieht die Bundesregierung nicht die Gefahr, dass die Gesundheitsversorgung oder der Patientenschutz durch TTIP oder andere Freihandelsabkommen beeinträchtigt werden. Deutschland werde in TTIP wie auch in anderen Freihandelsabkommen keine Verpflichtungen zu einer Marktöffnung im Gesundheitssektor eingehen, die über bereits bestehende Verpflichtungen hinausgehen, erklärt Angela Merkels Wirtschaftsberater, Prof. Dr. Lars-Hendrik Röller.

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Gibt es neue Impulse für die Bekämpfung frühkindlicher Karies?

Ja, sowohl auf Bundesebene als auch in Sachsen-Anhalt wurden weitere Schritte unternommen, um die frühkindliche Karies weiter einzudämmen. In Sachsen-Anhalt haben die AOK und die KZV Sachsen-Anhalt einen speziellen Präventionsvertrag unterzeichnet. Die KZBV hat auf der Grundlage des Konzeptes „Frühkindliche Karies vermeiden“ zwei Anträge in den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingebracht, die vom Plenum des G-BA zur weiteren Beratung angenommen wurden.

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Was ist das Freiberufregistrat?

Zahnärzte bekommen postalisch Schreiben dieses „Freiberufregistrats“ mit der Aufforderung zugesandt, fehlende oder fehlerhafte Daten zu ergänzen bzw. zu korrigieren. Von seiner Aufmachung kommt dieses Schreiben zunächst ganz unverfänglich daher, scheint es sich doch lediglich um eine Abfrage zu handeln, bei der, ohne Zustimmung des Adressaten, in ein Register eingetragene Daten überprüft und die eigene E-Mail- bzw. Internetadresse ergänzt werden soll. Das Freiberufregistrat erweckt dabei den Eindruck, eine öffentlich-rechtliche Behörde zu sein, der man verpflichtet ist, die entsprechenden Informationen mitzuteilen. Dies ist jedoch nicht der Fall.

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Wie viele Zahnarztpraxen haben sich in Sachsen-Anhalt für die App "Zahnarztsuche" der KZBV angemeldet?

In Sachsen-Anhalt haben sich aktuell 750 Zahnärzte für die App angemeldet. Mehr als 50 Prozent der Praxen können somit von Patienten, die die App der KZBV auf ihrem Smartphone installiert haben, schnell und einfach gefunden werden.

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Muss eine elektronische Gesundheitskarte bei fehlendem Lichtbild zurückgewiesen werden?

Nein. Legt ein Patient eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) vor, auf der das Lichtbild fehlt, ansonsten aber alle Identitätsdaten offensichtlich stimmen, darf diese allein aus diesem Grund nicht zurückgewiesen werden.

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Sind (Zahn-)Arztbewertungsportale rechtmäßig?

Bewertungsportale im Internet erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Sie erscheinen auf den ersten Blick als rechtlich unbedenklich soweit sie wesentliche Eigenschaften von Konsumgütern vergleichen oder dazu dienen, das passende Hotel für den kommenden Sommerurlaub zu finden. Schwieriger ist es, wenn einzelne Personen hinsichtlich ihrer beruflichen Tätigkeit benotet werden und dadurch Persönlichkeitsrechte berührt sein könnten.

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Welche Leistungen sind im zahnärztlichen Notdienst abrechenbar?

Der zahnärztliche Notdienst ist nicht dafür gedacht, Patienten, die nicht bereit sind, Behandlungstermine während der regulären Sprechzeiten wahrzunehmen, eine Behandlung in Zeiten des Notdienstes zu ermöglichen. Aus diesem Grund ist die zahnärztliche Behandlung während einer Notversorgung beschränkt. Die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde hat diesbezüglich bereits in der Vergangenheit Fallgruppen gebildet.

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Welche Auffassung vertritt die Zahnärztekammer in Bezug auf den Pflegereport der Barmer GEK?

Die Zahnärztekammer begrüßt es, dass der Report die öffentliche Aufmerksamkeit auf das Problem der Zahn- und Mundgesundheit pflegebedürftiger Patienten lenkt; das ist uns in den zurückliegenden Jahren trotz zahlreicher Anläufe leider nicht gelungen. Die Ergebnisse der Studie sind nicht  überraschend, im Gegenteil.

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Wie viele Kooperationen zwischen stationären Pflegeeinrichtungen und Zahnärzten wurden seit April dieses Jahres in Sachsen-Anhalt geschlossen?

In Sachsen-Anhalt wurden bis dato (Stand: 14. November 2014) 104 Kooperationsverträge geschlossen und der KZV vorgelegt. Somit hat annähernd ein Viertel aller stationären Pflegeeinrichtung in Sachsen-Anhalt eine dauerhafte Partnerschaft mit einer Zahnarztpraxis.

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Die Bonbon-Schlacht zu Halloween steht bevor – was kann man freigiebigen Nachbarn aus zahnmedizinischer Sicht da raten?

Wenn man sich vorstellt, was da alles wieder an Süßigkeiten verteilt wird und in die Münder von Kindern wandert, kann einem als Zahnarzt schon bange werden, keine Frage. Aber es gibt Alternativen – es muss ja nicht unbedingt Zahnpasta sein, die dann sicher eher auf der Türklinke des Schenkenden als auf der Zahnbürste des Kindes landet.

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Was muss man bezüglich des Mindestlohnes ab 2015 beachten?

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber, so steht es in Paragraf 1 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes. Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab 1. Januar 2015 brutto 8,50 Euro je Zeitstunde (Abs. 2).

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Wie viele Zahnärzte bilden eigentlich Zahnmedizinische Fachangestellte aus?

Derzeit werden in 228 Zahnarztpraxen Sachsen-Anhalts Auszubildende für den Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten ausgebildet. Das sind etwa 15 Prozent der Praxen des Landes.

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Gibt es Hinweise für Eltern und Großeltern, die jetzt "Zuckertüten" füllen wollen?

Ja, selbstverständlich. Der erste Tipp lautet: Verabschieden Sie sich von der Idee der "Zuckertüte" - machen Sie lieber eine Wundertüte aus dem beliebten Begleiter des ersten Schultages!

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Wird der elektronische Heilberufsausweis die bisherigen Kammerausweise ersetzen?

Ja. Zahnarztausweis wird künftig der elektronische Heilberufsausweis (HBA) sein; das sieht das SGB V für die Zahnärzteschaft vor. Für die Zahnärzte in Sachsen-Anhalt soll es mit der Ausgabe des elektronischen Heilberufsausweises 2015 soweit sein.

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Darf ich die fehlerhafte Behandlung eines anderen Kollegen dem Patienten offenbaren?

Im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten wurde u. a. ein § 630 c in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt, welcher die Informationspflichten des Behandlers gegenüber dem Patienten beschreibt.

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Woran merkt der Patient, wie gut ein Zahnarzt wirklich ist ?

Dafür gibt es mehrere Anhaltspunkte; die Erfahrung, dass man mit den Behandlungsmaßnahmen des Zahnarztes bisher immer zufrieden gewesen ist, ist nur einer ...

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